Viele Todesfälle und Verletzungen durch Brände könnten vermieden werden, wenn die Betroffenen auf den Brandfall besser vorbereitet wären. Eine aktuelle Umfrage machte „große Defizite bei Brandschutzmaßnahmen vor allem bei Mietern“ aus.
Während in Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen Feuerlöscher und Rauchmelder längst gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es bundesweit noch immer keine einheitlichen Vorschriften zum Brandschutz im Wohnbereich. Eine Umfrage des Beratungsunternehmens „Immo Media Consult“ im Auftrag von ImmobilienScout24 und dem in Berlin erscheinenden Fachmagazin „Feuerwehr“ ergab, dass zwar 74,5 Prozent der 1019 Befragten Angst vor Wohnungsbränden haben, jedoch nicht wissen, was sie dagegen unternehmen können und wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Drei Viertel der Berliner Mieterhaushalte haben keinen Feuerlöscher, nur jeder fünfte verfügt über einen Rauchmelder. Nur aus jeder zweiten Wohnung entkommt der Mieter im Brandfall problemlos.
Die Zahlen sind erschreckend: 11,4 Prozent der Befragten gaben an, selbst bereits Opfer eines Brandes gewesen zu sein. Über 8000 Brände löscht die Berliner Feuerwehr in jedem Jahr. Allein in der letzten Silvesternacht musste sie fast 500 Mal zur Brandbekämpfung ausrücken. Aber nicht nur der leichtsinnige Umgang mit Pyrotechnik, Kerzen oder Heizmaterial freut den Feuerteufel – 25 Prozent der Brände entstehen durch defekte oder überlastete elektrische Leitungen und Geräte.
Immerhin: 84,3 Prozent der Befragten kennen den Notruf der Feuerwehr. Bedenklich ist, dass fast jeder Vierte bei einem Brand zur Not auch aus dem Fenster springen würde. Auch Jens-Peter Wilke, Sprecher der Berliner Feuerwehr, sieht Aufklärungsbedarf, insbesondere in Bezug auf Rauchmelder und das Verhalten im Brandfall. Sein Rat: „Ruhe bewahren, bei Brandgeruch nicht die Tür aufreißen, nicht um jeden Preis die Wohnung verlassen.“
Rainer Bratfisch
Lesen Sie auch zum Thema "Rauchwarnmelder":
- BMV-Info 45: Rauchwarnmelderpflicht für Berlin: 20 Fragen und Antworten
- 10 Fragen zu Rauchwarnmeldern: Zwei Euro für mehr Sicherheit
- Neue Berliner Bauordnung: Rauchwarnmelder werden Pflicht
- Brände vermeiden – und im Ernstfall richtig reagieren
- Duldung von Rauchwarnmeldern -
BGH vom 17.6.2015 – VIII ZR 290/14 – - 10 Fragen zur Betriebskostenabrechnung -
Leistungen, Fristen & Widerspruch - BMV-Info 85: Umlagefähige Betriebskosten
- Wärmeerfassung und Datenschutz:
Wenn der Ableser nicht mehr klingelt
MieterMagazin 6/09
Gefährliche Fehleinschätzung: Jeder vierte Mieter gibt an, im Brandfall zur Not auch aus dem Fenster zu springen
Foto: Christian Muhrbeck
Sicherheitstipps und Ratschläge zum Verhalten im Brandfall unter
www.berliner-feuerwehr.de
06.05.2017