Die Versuche mancher Eigentümer, mit unsinnigen Modernisierungen die Rendite in die Höhe zu treiben, nehmen immer abenteuerlichere Formen an. Ein aktueller Fall aus Berlin-Mitte.
Jürgen Lindner aus der Kastanienallee 38 hat einen ruhigen Balkon zum Hof und ist eigentlich ganz zufrieden damit. Im Januar 2018 teilte ihm sein Vermieter mit, dass ein Zweitbalkon zur Straße hin angebaut werden soll – für eine Mieterhöhung von sage und schreibe 92 Euro im Monat. Dabei wäre der geplante Zweitbalkon gerade mal 0,7 Quadratmeter groß. „Das ist kein Balkon, das ist lediglich ein Austritt, auf den man einen Blumenkasten stellen kann“, ärgert sich der Mieter. Auf Anraten des Berliner Mietervereins (BMV) lehnte Jürgen Lindner die Zustimmung zu dieser Modernisierung ab.
„Ein 0,7 Quadratmeter großer, nicht nutzbarer Balkon ist völlig unwirtschaftlich und stellt keine Wohnwertverbesserung dar“, erklärt BMV-Rechtsberater Heinz Kleemann. Er stützt sich auf ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach der Anbau eines zweiten Balkons keine Verbesserung ist, wenn auf dem bereits vorhandenen ein bis zwei Personen Platz finden (LG Berlin vom 15. November 2005 – 63 S 77/05).
Hintergrund im Fall Kastanienallee ist wohl der angestrebte höhere Verkaufserlös. Die Wohnungen in dem Altbau sind bereits umgewandelt und werden zum Verkauf angeboten. Eigentümer ist ein Konsortium namens „Otto Limited“, verwaltet werden die Wohnungen von der Ernst G. Hachmann GmbH.
Dort wollte man dem MieterMagazin keine offizielle Stellungnahme geben, ließ aber durchblicken, dass noch nicht klar sei, ob der Minibalkon wirklich kommt. Zudem sei lediglich bei einer Wohnung ein Zweitbalkon geplant. Viele der anderen Mieter würden sich über den Balkonanbau freuen, so ein Mitarbeiter, der nicht namentlich genannt werden wollte.
Birgit Leiß
24.05.2018