Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat mit der Deutschen Wohnen eine Vereinbarung geschlossen, die eine sozialverträgliche Modernisierung der Wohnungen sicherstellen soll. Dem Berliner Mieterverein ist der Vertrag zu ungenau.
Wenn der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen seine rund 11.000 Wohnungen in Steglitz-Zehlendorf modernisiert, darf die Bruttowarmmiete höchstens auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ansteigen und außerdem bei ALG-II- und Sozialhilfeempfängern nicht die vom Amt getragenen Kosten der Unterkunft übersteigen. Luxusmodernisierungen sind ausgeschlossen. Anschließend bleibt die Nettokaltmiete für 12 Monate unverändert. Mieterhöhungen sollen „nur auf Basis des Berliner Mietspiegels“ erfolgen. Mit dieser im Mai unterzeichneten Vereinbarung erhielten die Mieter „bedeutend mehr Sicherheit, Transparenz und einen echten Mehrwert“, so die Steglitz-Zehlendorfer Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski.
Der Berliner Mieterverein (BMV) ist davon nicht so überzeugt. Viel zu schwammig sei zum Beispiel der Passus, die Mieten nur nach dem Mietspiegel zu erhöhen. Das erlaubt der Deutschen Wohnen, statt der ortsüblichen Vergleichsmiete einfach den Oberwert des Mietspiegels anzusetzen.
„Unsere Praxis zeigt, dass Mietern bei der Deutschen Wohnen nur klare und weitreichende Vereinbarungen helfen“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Er warnt das Bezirksamt, die Vereinbarung als Vorwand zu nutzen, um in Gebieten mit hoher Verdrängungsgefahr den Milieuschutz weiterhin nicht anzuwenden.
Jens Sethmann
18.06.2019