Seit dem 15. Juni gilt ein neuer Mietspiegel. Dazu hat der Senat alle Mietwerte des Vorgänger-Mietspiegels 2021 um 5,4 Prozent erhöht. Der jetzige Mietspiegel ist nur ein „einfacher“ Mietspiegel, der übergangsweise gilt, bis voraussichtlich im Mai 2024 ein „qualifizierter“ Mietspiegel erscheinen wird.
Von 6,79 Euro auf 7,16 Euro pro Quadratmeter nettokalt steigt der Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der neue Mietspiegel ist eine Index-Fortschreibung, bei der die Werte des alten Mietspiegels für alle Wohnungsgrößen, Wohnlagen und Baujahre erhöht wurden. Die Erhöhung um 5,4 Prozent ergibt sich aus Daten des Amtes für Statistik und dem Verbraucherpreisindex, aus dem die Kostensteigerungen für Energie und Lebensmittel herausgerechnet wurden.
Eigentlich sollte jetzt – wie nach zwei Jahren üblich – ein neuer qualifizierter Mietspiegel vorliegen. Doch eine Klage gegen das Vergabeverfahren zur Mietspiegelerstellung hat die Arbeiten daran fast ein Jahr lang blockiert. Nach dem Scheitern der Klage ist mittlerweile die Arbeit an dem neuen Mietspiegel angelaufen. Er wird voraussichtlich im Mai 2024 veröffentlicht. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, hat der Senat nun übergangsweise einen einfachen Mietspiegel in Kraft gesetzt. Die Wohnlagen und die Merkmalsliste zur Spanneneinordnung wurden unverändert übernommen.
„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass es für die Übergangszeit einen einfachen Mietspiegel gibt“, erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins (BMV). Ansonsten wären Vermieterinnen und Vermieter mit großer Wahrscheinlichkeit dazu übergegangen, Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen oder Gutachten zu begründen – aus Mietersicht die schlechtere Variante. Der BMV kritisiert allerdings, dass auf die sinkende Reallohn-Entwicklung keine Rücksicht genommen wurde: „Durch die Anpassung des Mietspiegels um 5,4 Prozent werden Mieterhöhungsspielräume eröffnet, die in Zeiten hoher Inflation, hoher Energiepreise und gestiegener Lebenshaltungskosten für die Mieterinnen und Mieter eine hohe Belastung darstellen werden“, so Werner. Erfahrungsgemäß nehmen viele Vermieterinnen und Vermieter das Erscheinen eines neuen Mietspiegels zum Anlass, um Mieterhöhungen auszusprechen. Auch mit einem einfachen Mietspiegel kann man die ortsübliche Vergleichsmiete zuverlässig ermitteln und überprüfen, ob ein Mieterhöhungsverlangen rechtmäßig ist.
Jens Sethmann
Berliner Mietspiegel 2023 (mit Online-Abfrageservice):
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
Der Berliner Mietspiegel 2023 ist als Broschüre beim BMV kostenlos erhältlich.
Aktion Mietpreisüberprüfung des BMV (kostenlos, auch für Nicht-Mitglieder):
www.berliner-mieterverein.de
29.06.2023