An der Modernisierungsankündigung ist was faul, sagten sich die Bewohner eines Hauses in Friedrichshain: Bei ihnen ist doch schon einmal – mit öffentlichen Mitteln – saniert worden, das Gebäude liegt im Milieuschutzgebiet, und der Vermieter will ihnen nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Frist lassen, um alles zu prüfen. Solchem Druck wollten sie sich nicht beugen.
Erstaunt reagierten die Mieter des Wohnhauses an der Grünberger Straße 84, Ecke Gärtnerstraße 14 in Friedrichshain, als sie am 11. April dieses Jahres die Modernisierungsankündigung ihrer Hausverwaltung im Briefkasten fanden. Die darin angekündigte Maßnahme – eine Wärmedämmung der Hausfassade – sollte rund 15.400 Euro kosten und mit 11 Prozent auf die Miete umgelegt werden. „Wir erwarten Ihre schriftliche Zustimmung bis zum 30.4.2016“, lautete die unmissverständliche Forderung der zuständigen Hausverwaltung. Dass ihnen damit nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Frist bis zum 31. Mai 2016 eingeräumt wurde, um alles zu prüfen, und dass ihnen schon Anfang Mai mit Klage gedroht wurde, falls sie nicht unterzeichneten, wollten sie sich nicht gefallen lassen.
Ihr Eckgebäude war 2003 im Rahmen des Förderprogramms für soziale Stadterneuerung umfassend modernisiert worden, und ein im August 2015 ausgestellter Energieausweis für die Grünberger Straße 84 bescheinigt eine energetische Sanierung „auf relativ hohem Niveau“: „… keine Maßnahmen erforderlich“, wird in dem Dokument bescheinigt. Außerdem: Das Wohnhaus liegt im Milieuschutzgebiet Boxhagener Platz: Mieter sollen hier besonders vor weiterer Aufwertung und Verdrängung geschützt werden.
Eine 60 Quadratmeter große Wohnung würde nach den Baumaßnahmen laut Modernisierungsankündigung über 30 Euro mehr Miete kosten, pro Jahr wäre es eine zusätzliche Belastung von 375 Euro gewesen. Die Mieter wandten sich an ASUM („Angewandte Sozialforschung und urbanes Management“) um Hilfe: Wer in geschützten und öffentlich geförderten Beständen Modernisierungskosten auf die Miete draufpacken wolle, so die ASUM-Mitarbeiterin Maren Schulze, der müsse sich schon an geltende Regeln halten. Und die schreiben sowohl einen erhaltungsrechtlichen Antrag beim zuständigen Bezirksamt vor, als auch den Nachweis für die Investitionsbank Berlin (IBB), dass 75 Prozent der Mieter einer Modernisierung und der zu zahlenden Umlage uneingeschränkt zustimmen.
Auf ihre Nachfragen bei den Behörden erfuhren die Mieter: Weder wurde bisher ein Antrag gestellt noch liegen ausreichend Unterschriften vor. Dabei ist klar: Ohne Zustimmung des Bezirksamtes und der IBB kann zwar modernisiert, aber die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden.
Rosemarie Mieder
03.03.2018