Mieterverdrängung durch überteuerte Modernisierungen – das soll der Milieuschutz verhindern. In einem krassen Fall in Schöneberg kam das Instrument zu spät.
Weit mehr als verdoppeln soll sich die Miete der Bewohner in der Martin-Luther-Straße 17: von rund 5,40 Euro auf über 13 Euro pro Quadratmeter. Durch die Modernisierung soll die Miete der Einzimmerwohnungen um circa 250 Euro steigen, die Zweizimmerwohnungen werden rund 400 Euro teurer.
Die Modernisierungsankündigung hat der Eigentümer am 22. März 2018 an die Mieter geschickt. Elf Tage vorher hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hier das Milieuschutzgebiet Schöneberger Norden festgesetzt. Dennoch kann der Bezirk gegen den offensichtlichen Verdrängungsversuch des Vermieters nichts unternehmen: Die Baugenehmigung wurde schon 2016 erteilt.
Bleibt den Mietern nur, sich mit Hilfe des Berliner Mietervereins zu wehren. Da sich der Vermieter überhaupt nicht bewegt, wird es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen. Zwei Mietern, die bereit waren, gegen eine Abfindungszahlung auszuziehen, bot der Eigentümer eine so geringe Summe, dass sie ablehnten. „Der Eigentümer ist nicht vergleichsbereit“, sagt BMV-Rechtsberaterin Cornelia Schönefuß. „Er weist alle Härteeinwände in Bausch und Bogen zurück.“ Die Mieter haben deshalb die Duldung der Modernisierung verweigert und werden nun mit einer Klage auf Duldung rechnen müssen.
Jens Sethmann
21.08.2018