Die Prognosen sind alarmierend: Rekordregen und nie dagewesene Hitzewellen sagen Klimaforscher der Hauptstadt voraus. Somit werden Starkregen wie im vergangenen Sommer, die bei der Feuerwehr den größten Ausnahmezustand seit 20 Jahren auslösten, immer häufiger auftreten. Berlin muss sich auf die Folgen des Klimawandels einstellen.
Zu Beginn der Sommerferien sitzt Dagmar Hasenstab auf gepackten Koffern. Allerdings hat die 34-Jährige keinen Urlaub mit ihrer Tochter vor sich, sondern den Umzug in eine Ersatzwohnung. „Das war jetzt hier die vierte Überflutung“, sagt sie und blickt erstaunlich ruhig auf die Kisten und beiseite gerückten Möbel ihrer Zweizimmerwohnung. „Diesmal stand das Wasser nicht nur in der Küche, im Flur und im Bad, sondern auch im Wohnzimmer.“ Wie schon einmal 2016 waren die Wassermassen in diesem Sommer nach drei Starkregen aus überforderten Fall- und Abflussrohren zurück in die Dusche und die Toilette gedrückt worden – fast die gesamte 52 Quadratmeter große Parterrewohnung stand unter Wasser. Der Schaden lässt sich auf den ersten Blick noch gar nicht ganz ermessen: Das Laminat wölbt sich, an den Wänden zeigen sich Feuchtigkeitsränder und erste Schimmelflecken. Hier muss jetzt alles leer geräumt, getrocknet und danach von Grund auf renoviert werden. Wie lange das dauern wird? Dagmar Hasenstab zuckt die Schultern. Ganz sicher bis weit über den Beginn des neuen Schuljahres hinaus.
Der Wasserschaden im Quergebäude des Charlottenburger Gründerzeithauses nahe dem Stuttgarter Platz ist in diesem Sommer kein Ausnahmefall. Vor allem vom 29. auf den 30. Juni entluden sich mit einem Tiefdruckgebiet enorme Wassermassen über Berlin. Stellenweise gingen bis zu 140 Liter pro Quadratmeter nieder.
Größter Ausnahmezustand in 20 Jahren
„Das war der größte Ausnahmezustand seit fast 20 Jahren“, sagt Oberbrandmeister Gerd Buske von der Berliner Feuerwehr. In den Mittagsstunden des 29. Juni kamen die ersten Notrufe in der Feuerwehrleitstelle an. Fortan waren alle 60 Notrufleitungen belegt und sämtliche verfügbaren Kräfte im Dauereinsatz. Und weil der Jahrhundertregen die Kapazitäten der Berufsfeuerwehr überforderte, standen ihr auch Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW) zur Seite – zeitweise waren bis zu 1400 Einsatzkräfte mit Pumpen und schwerem Gerät in der Stadt unterwegs. Das war auch notwendig, etwa bei einem Mehrfamilienhaus in der Bismarckstraße. Hier flutete ein defektes Abwasserrohr den Keller. Bis zu 2,4 Kubikmeter Wasser pro Minuten schossen ins Haus und drohten, die Fundamente zu unterspülen. 12 Stunden lang pumpten 56 Einsatzkräfte vor Ort das einströmende Wasser heraus – nur um es erst einmal auf Level zu halten. Als der Ausnahmezustand nach etwa 24 Stunden wieder aufgehoben werden konnte, waren die Feuerwehrleute und THW-Mitarbeiter zu 1830 Einsätzen ausgerückt und hatten 500 weniger dringliche Fälle noch gar nicht abgearbeitet. „Wer hätte denn gedacht, dass wir in Berlin solche Überschwemmungen erleben würden?“, fragt sich Oberbrandmeister Gerd Buske.
Das Konzept der Potsdamer Klimaforscher
Aber genau das sagen die Wissenschaftler des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) für die Hauptstadt voraus: Rekordregen – und nie dagewesene Hitzewellen. In ihrem Konzept „Anpassung an die Folgen des Klimawandels Berlin“ (AFOK) – erstellt im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – hatten die Potsdamer Klimaforscher zwischen 2014 und 2016 zusammen mit Landschafts- und Stadtplanern sowie Wirtschaftsforschern unzählige Messdaten über die letzten Jahrzehnte ausgewertet, verschiedene Klimamodelle verglichen und einen ganzen Maßnahmenkatalog gegen die absehbare Folgen unterbreitet.
Die AFOK-Szenarien lassen dabei zwei Trends erkennen. Zum einen nimmt der gesamte Jahresniederschlag bis 2050 um circa 3 bis 10 Prozent, bis zum Ende des Jahrhunderts um circa 8 bis 18 Prozent zu. Zum anderen ist mit immer mehr Starkregenfällen zu rechnen. Sie könnten in den nächsten 30 Jahren um 14 bis 40 Prozent häufiger auftreten. Bis 2100 ist mit einem Anstieg von 22 bis 80 Prozent zu rechnen.
Zu den deutlich höheren Niederschlagsmengen kommt ein deutlicher Anstieg der Temperaturen. Die Auswertung von Wetterdaten aus Berliner Messstationen über einen Zeitraum von 30 Jahren zeigen, dass es bereits in der zurückliegenden Zeit immer wärmer geworden ist. Und der Trend wird sich fortsetzen.
„Der Hitzesommer von 2003, der europaweit Tausende von Toten gefordert hat, war nach bisherigen Maßstäben außergewöhnlich warm“, erklärt AFOK-Projektleiter Professor Fritz Reusswig. „Um 2050 herum wird es wahrscheinlich ein normaler Sommer sein, und um 2100 würden wir einen Sommer wie den von 2003 als besonders kühlen Sommer empfinden.“
Dabei haben die Hitzewellen, die in der immer dichter bebauten Stadt schwer zu ertragen sind, schon jetzt dramatische Folgen. Laut AFOK forderten sie zwischen 2001 und 2010 in Berlin pro Jahr etwa 1400 Menschenleben, das sind 5 Prozent aller Todesfälle in der Hauptstadt. Verglichen mit den weniger als 70 Verkehrstoten pro Jahr liegt die Sterberate durch Hitze 25 Mal höher.
Deutliche Zunahme der Schadenskosten
Dass der Klimawandel uns längst schon schmerzhaft trifft, wird auch bei einem Blick in die Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klar.
Der durchschnittliche jährliche Sachschaden an Wohngebäuden, Hausrat, im Gewerbe, in der Industrie und der Landwirtschaft durch Sturm und Hagel hat sich deutschlandweit zwischen 1970 und 2016 inflations- und währungsbereinigt und auf den heutigen Bestand hochgerechnet von einer Milliarde auf über 2 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. In Jahren mit extremen Naturkatastrophen liegt die Schadenssumme weit darüber: Das schwere Elbhochwasser, bei dem zum Beispiel auch Dresdens Altstadt unter Wasser stand, ließ die Kosten 2001 auf fast 7 Milliarden Euro emporschnellen. Kamen solche Ausreißer früher eher selten vor, so rücken heute die Jahre mit exorbitant hohen Unwetterschäden immer enger zusammen: 2013 erlebte Passau das verheerendste Hochwasser der letzten 500 Jahre. 2014 versank Münster in den Fluten – stellenweise fielen 292 Liter Wasser pro Quadratmeter. 2015, im wärmsten Jahr seit Beginn der Klimaaufzeichnungen 1850, tobten schwere Stürme durchs Land, die neun Todesopfer forderten und in der Mecklenburger Kleinstadt Bützow die Dächer ganzer Straßenzüge abdeckten.
Wo Berlin besonders verwundbar ist und wie sich die Stadt für den Klimawandel umbauen lässt, so dass Schäden sowohl für Gesundheit und Vermögen seiner Bewohner als auch für die Infrastruktur minimiert werden können, haben die Autoren des Anpassungskonzeptes aufgelistet. Sie empfehlen etwa den Ausbau der Rettungsdienste, ein Hitzewellen-Frühwarnsystem für Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, mehr Trinkbrunnen im öffentlichen Raum, die Pflege und Erweiterung von Grünflächen – und nicht zuletzt einen Wärmeschutz und passive Kühlung für die Wohnbereiche. In der Innenstadt wird das besonders notwendig sein. Aufgrund ihrer dichten Bebauung, der reduzierten Verdunstung und den Barrieren für einen Luftaustausch ist sie so etwas wie eine Hitzeinsel. Innerhalb des S-Bahn-Ringes liegen die Temperaturen im Durchschnitt um 5 Grad Celsius über denen im offeneren Umland.
„Es geht eben nicht nur darum, das Klima zu schützen“, bestätigt Jörg Lippert, Leiter des Bereiches Technik des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). „Wir müssen uns auch vor dem Klima schützen.“ Das bedeute auch, dass Vermieter und Eigentümer in der Pflicht sind, sowohl die bauliche Hülle als auch die technische Infrastruktur ihrer Gebäude regelmäßig zu überprüfen, um auf extreme Wetterereignisse vorbereitet zu sein und Gefahren von den Häusern, ihren Bewohnern oder Nutzern fern zu halten. Dazu ist das Entwässerungssystem eines Hauses – wie Regenrinnen, Fallrohre, Grundleitungen, Hebeanlagen, Pumpen und Revisionsklappen – regelmäßig zu warten und auf seine Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Neue Fragen an Wohnungsbau und Gebäudetechnik
Zur Sicherung von Gebäuden zählt außerdem eine angemessene Dämmung, die künftig nicht nur gegen Wärmeverluste, sondern auch dem Schutz vor Hitze dienen muss. Gründächer und berankte Fassaden sind dazu auch in der Lage, wenn sie richtig geplant, ausgeführt, überwacht und gepflegt werden, so BBU-Technikleiter Jörg Lippert. Wurzeln, die Abdichtungen durchdringen oder Efeu, der in die Regenrinnen wächst und den Putz schädigt, bewirken eher das Gegentail. Gegen Stürme müssen Gebäude durch Verankerung äußerer Bauteile wie etwa Antennen abgesichert werden, Ziegel sollten verklammert, Putzschäden immer sofort repariert werden.
Vieles von dem, was er aufzählt, wird bei neu zu errichteten Gebäuden von vornherein bedacht: moderne Entwässerungssysteme, Schutzmaßnahmen gegen Hitze und Sonneneinstrahlung, sturmfeste Außenfassaden. Aber es stellen sich auch neue Fragen: Wie müssen Außenwände beschaffen und aufgebaut sein? Wie sollten Grundrisse geplant werden, damit sich die Wohnungen gut durchlüften lassen? Wie groß sollten die Fenster sein, und lassen sie sich möglicherweise von außen beschatten? Sind Keller im Untergeschoss wirklich notwendig oder können bereits im Entwurf einer neuen Wohnanlage andere Abstellmöglichkeiten geplant werden? „Mit all diesen Überlegungen können wir aber Schadensrisiken nur eingrenzen“, fügt Jörg Lippert hinzu. Verhindern lassen sich Unwetter nicht.
Eine Welle erzeugten die Regenfälle des letzten Sommers auch auf den Schreibtischen der Rechtsberater beim Berliner Mieterverein (BMV) – in Form der eingehenden Anfragen. „Am 22. Juli ist nach dem Starkregen mein Schlafzimmer geflutet worden“, heißt es beispielsweise in einem Brief an einen BMV-Mitarbeiter. Klaus M.* lebt seit Jahren in einem Miethaus in Zehlendorf und hat vieles in seiner Wohnung selbst hergerichtet. Nach dem Wassereinbruch durch die Decke sei nicht nur sein Laminat hin, schreibt er, auch das Bettzeug und die Matratzen wurden durchweicht, alle Möbel habe er ins Nebenzimmer räumen müssen, und die Luftfeuchtigkeit in der ganzen Wohnung sei noch nach Tagen enorm hoch. An den Wänden bildeten sich erste Schimmelflecken, die dem Allergiker besondere Sorgen machen.
Und das alles, weil eine Baufirma unüberlegt am Haus gearbeitet hat: Bei einer Balkonsanierung über seiner Wohnung waren Abdeckplanen so ausgelegt worden, dass sie den Abfluss verstopften – die Niederschläge dieses Unwettertages strömten dann durch die Decke in seine Wohnung.
Kein Ausnahmefall, erklärt Sebastian Bartels von der Geschäftsführung des Berliner Mietervereins: „Die Schäden durch Unwetterereignisse in diesem Sommer sind durch Schlampereien bei Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten noch erheblich verstärkt worden.“ Wer dann um Schadensregulierung kämpfen muss, gerät nicht selten in einen rechtlichen Dschungel, in dem er sich nicht mehr zurechtfindet. Ab wann darf ich die Miete mindern? Was ist ein Aufwendungsersatz? Wofür kann ich Schadensersatz verlangen? So lauten wichtige Fragen, die in jedem Einzelfall geklärt werden müssen.
Beispielsweise für eine junge Wissenschaftlerin, die gerade an einer Publikation über japanisch-deutsche Geschichte arbeitete, als das Wasser durchs Dach in ihre Wohnung drang. Wertvolle Bücher und Dokumente lagen auf ihrem Schreibtisch – und wie so oft in solch einer Situation – war sie gerade für ein paar Stunden unterwegs. Als sie nach Hause kam, waren die Papiere durchweicht. Um die Unterlagen zu retten, musste sofort etwas unternommen werden. Die Mieterin brauchte lange, um alles zu sichern und zu trocknen. Der Aufwand, so Jurist Sebastian Bartels, muss ihr mit einer Stundenpauschale ersetzt werden.
Wertvolles Gut nicht in gefährdete Räume
Nicht selten gibt es um die Schadensregulierung Streit. „Deshalb müssen Mieter die Angemessenheit ihrer Ansprüche gut belegen“, erklärt Sebastian Bartels. Dazu sollten sie Mängel und Schäden so genau wie möglich dokumentieren. Ein Vermieter hat die Pflicht, den Schaden zu beseitigen – und sich um die Instandsetzung zu kümmern (siehe „Was tun bei Wasserschäden durch Unwetter?“). Mietern gibt Bartels auch den Rat, wertvolles Hab und Gut nicht in besonders gefährdeten Räumen, etwa Kellern zu lagern, um vermeidbaren Schäden vorzubeugen. Außerdem empfiehlt er einen Anruf bei der Bauaufsicht, wenn der Verdacht besteht, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten am Haus würden unqualifiziert beziehungsweise schlampig ausgeführt – damit Unwetterfolgen nicht schlimmer ausfallen, als sie ohnehin sind.
Rosemarie Mieder
* Name von der Redaktion geändert
Was tun bei Wasserschäden durch Unwetter?
- Der Vermieter ist über die Schäden umgehend zu informieren, am besten schriftlich mit einer detaillierten Beschreibung.
- Bei Schäden an der gemieteten Räumlichkeit (nasse Wände und Tapeten, Fußböden und Decken, durchfeuchtetes Parkett oder eingelaufener Teppichboden, soweit mitvermietet) hat der Mieter einen Instandsetzungsanspruch unabhängig davon, ob der Vermieter den Wasserschaden verschuldet hat oder nicht. Er sollte den Vermieter schriftlich bitten, den Schaden zu besichtigen und unverzüglich zu beseitigen. Kommt er dem in angemessener Frist – in der Regel eine Woche – nicht nach, gerät er in Verzug. Dann kann der Mieter unter Umständen selbst den Schaden beseitigen und Kostenersatz verlangen.
- Überschwemmungsschäden in der Wohnung des Mieters (aber auch im Keller) sind Wohnungsmängel, die grundsätzlich auch zu einer Mietminderung berechtigen. Solange die Wohnung nicht uneingeschränkt benutzt werden kann, darf der Mieter die Miete kürzen, auch dann, wenn der Vermieter für die Überschwemmung nicht verantwortlich oder sogar selbst Leidtragender ist. Aber Vorsicht beim Umfang der Minderung. Bei Mietrückständen kann eine Kündigung ausgesprochen werden, die nicht immer abgewendet werden kann. Gegebenenfalls sind Vorbehaltszahlungen sachgerechter. Hier empfiehlt sich eine Rechtsberatung.
- Die Ansprüche gegen den Vermieter scheiden nur aus, wenn der Mieter oder dessen Beauftragte den Wasserschaden zu vertreten haben (das ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter die Wohnung tagelang unbeaufsichtigt und/oder ein Fenster offen gelassen hat).
- Schäden an der Einrichtung beziehungsweise am Mobiliar wird der Mieter in aller Regel selber tragen müssen. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung decken Überschwemmungsschäden (anders als Leitungswasserschäden) normalerweise nicht ab, es sei denn, es ist eine Elementarversicherung ergänzend abgeschlossen worden.
Schadensersatz kann der Mieter vom Vermieter nur dann verlangen, wenn diesen ein Verschulden trifft, weil zum Beispiel die Überschwemmung durch einen Kanalrückstau wegen eines nicht ausreichend gewarteten Rückstauventils entstanden ist.
mm
Die Stadt als Schwamm
Die Stadt sollte das Wasser wie ein Schwamm aufsaugen können, fordern die Autoren des Klimaanpassungskonzeptes und auch die Berliner Wasserbetriebe. Diese haben bereits unterirdisch 235 000 Kubikmeter „Stauraum“ geschaffen, um überschüssiges Wasser festzuhalten, bis es über die Kanalisation zu den Klärwerken geleitet werden kann. Ein solches Becken befindet sich unter dem Lützowplatz, ein weiterer Stauraumkanal wird unter dem Mauerpark gebaut. Trotzdem muss so viel Regenwasser wie notwendig lokal zurückgehalten und versickert werden, etwa durch die Entsiegelung von Flächen und das Anlegen von Mulden-Rigolen-Systemen. Das sind vertiefte Grünflächen, beispielsweise an Straßen oder in Parks, die durch einen speziellen Untergrund wie eine Drainage wirken. Auch Gründächer haben sich bei der Speicherung und Zurückhaltung von Regenwasser bewährt. Ein besonderes Projekt der Technischen Universität (TU) Berlin will die mehr als 400.000 Straßenbäume der Hauptstadt mit einem Mulden-Rigolen-System umgeben und sie so zu Mini-Zisternen umfunktionieren.
rm
07.07.2019