Pressemitteilung Nr. 15/18
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nachvollziehbar und berechtigt. „Die jahrelange Schonung der Grundeigentümer durch die Politik hat in eine rechtliche Sackgasse geführt“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins und Vorstandsmitglied des Deutschen Mieterbundes, Reiner Wild. Der vom Bundesverfassungsgericht auferlegte Zeitplan für eine rechtliche Neugestaltung der Grundsteuer und die zugestandene Übergangsregelung der jetzigen Grundsteuer lassen die bisherigen Reformvorstellungen der Bundesländer („Kostenwertmodell“), des Hamburger Senats („Flächenmodell“) aber auch das „Verkehrswertmodell“ wegen des hohen und langwierigen Ermittlungsaufwands unrealistisch erscheinen.
Artikel 161 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern beinhaltet: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ „Diesem Verfassungsgrundsatz folgend schlagen wir daher einen Umstieg auf eine Bodenwertsteuer vor“, so Wild. Basis könnte eine angepasste und vereinheitlichte Erfassung von Bodenrichtwerten sein. Mit dem Bodenwertmodell könnte der Zeitplan des Bundesverfassungsgerichtes eingehalten werden.
Der Berliner Mieterverein fordert jedoch zeitgleich mit der Umstellung eine Änderung des Mietrechts. „Die Grundsteuer ist eine Eigentumsteuer und hat bei den Betriebskosten nichts zu suchen.“ Der Verein verlangt daher, in der Betriebskostenverordnung die Grundsteuer von den umlegbaren öffentlichen Abgaben auszunehmen.
Grundsteuer: Reform überfällig
11.04.2018