Leitsatz:
Zur Frage, wann Art und Umfang des Publikumsverkehrs eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises) in einem vor Vertragsschluss als exklusiv angepriesenen Bürohochhaus als Mangel der Mietsache anzusehen sind.
BGH v. 15.10.2008 – XII ZR 1/07 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 17 Seiten]
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14.06.2016