Immer mehr Vermieter stellen die bisherigen Heizkostenverteiler auf Funkablesetechnik um. Noch im Februar 2010 entschied das Amtsgericht Schöneberg: Mieter brauchen den ersetzenden Einbau einer Funksteuerung der Wärmemengenzähler und Wasseruhren nicht zu dulden.
Nun aber liegt eine entgegenstehende verbindliche Entscheidung des BGH vor. Danach besteht eine Duldungspflicht des Mieters, wenn der Vermieter beabsichtigt, eine Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs zu schließen. Im beurteilten Fall betraf dies die Erfassung der Rohrwärmeabgabe (§ 4 Abs. 2 Halbsatz 2 HeizkostenVO). Außerdem ergibt sich aus der Entscheidung, dass der Mieter die Umrüstung der Heizkostenverteiler auf Funkablesetechnik zu dulden hat (BGH vom 12. Mai 2010 – (VIII ZR 170/09, MM 9/2010, Seite 29).
mr
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MieterMagazin 11/10
29.06.2017