Mit diesem Musterschreiben schlagen Sie Ihren Vermieter/Verwalter vor, die bereits geleistete Kaution auf einem gesonderten Sparbuch, ausgestellt auf Ihren Namen, anzulegen und dann dieses Sparbuch an ihn zu verpfänden.
Absender:
Berlin, den …………
An den Vermieter/Verwalter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt ist, haben wir zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution an Sie entrichtet.
Da die Kaution auf Ihren Namen angelegt ist, besteht weder für Sie noch für uns die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dies führt dazu, dass von den anfallenden Zinsen jeweils 25 % plus 5,5% Solidaritätszuschlag pauschal abgezogen werden. Hierüber werden Sie dann eine Bescheinigung Ihrer Bank erhalten. Diese müssten Sie dann jedes Jahr an uns weitergeben. Wir müssten den Abzug dann im Rahmen einer Steuererklärung angeben.
Wie wir auch erfahren haben, ist es grundsätzlich möglich, die Kaution auf einem gesonderten Sparbuch auf unseren Namen anzulegen und dann dies Sparbuch an Sie zu verpfänden. Dann hätten wir die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag für den Kautionsbetrag zu erteilen, so dass keinerlei Zinsabzug vorgenommen würde.
Die Banken und Sparkassen haben für diese Form der Anlage, die für Sie keine Nachteile beinhaltet, Musterformulare entwickelt, die bei jeder Bank erhältlich sind.
Da durch diese Form der Anlage der Kaution für Sie und uns Aufwand und Ärger erspart bliebe, bitten wir Sie, zu prüfen, ob die Kaution nicht besser so angelegt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
- Kopieren Sie sich die Formulierungen aus dem oben stehenden Vorschlag heraus und fügen sie diese in einen von Ihnen selbst verfassten Brief ein.
- Ein Mustertext wie dieser kann nicht jeden erdenklichen Fall widerspiegeln.
Wandeln Sie den Text gegebenenfalls ab.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
- BMV-Info 7: Die Mietkaution
- MieterMagazin: 10 Fragen zur Kaution: Sicherheit auf beiden Seiten
10.10.2017