Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und verlangt eine Neuregelung bis Ende 2019.
Das Urteil hat keinen überrascht. Die Berechnung der Grundsteuer beruht auf völlig veralteten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, im Ostteil sogar von 1935. Die kurze Frist, die das Gericht für eine Neuregelung gesetzt hat, hatte jedoch niemand erwartet.
Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren mit drei Modellen beschäftigt, die alle eine Neubewertung sämtlicher Grundstücke und Gebäude voraussetzen. Das würde schätzungsweise zehn Jahre dauern. Ein Modell, das sich dagegen schnell umsetzen lässt, ist die reine Bodensteuer, die von der Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ unter Beteiligung des Deutschen Mieterbundes (DMB) seit sechs Jahren gefordert wird. Dabei wäre der Bodenrichtwert die einzige Bemessungsgrundlage. Die Bebauung der Grundstücke bliebe außer Betracht. „Mehrfamilienhäuser würden entlastet und unbebaute Grundstücke deutlich höher belastet“, erklärt DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.
Der Berliner Mieterverein (BMV) fordert außerdem, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf. „Die Grundsteuer ist eine Eigentumsteuer und hat bei den Betriebskosten nichts zu suchen“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Sollte es bis Ende 2019 zu keiner Neuregelung kommen, drohen den Städten und Gemeinden Milliardenverluste. Die Grundsteuer macht rund 15 Prozent der kommunalen Einkünfte aus. Berlin nahm 2017 rund 804 Millionen Euro an Grundsteuern ein.
Jens Sethmann
Bundesverfassungsgericht vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15,
1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12 –
Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“: www.grundsteuerreform.net
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