Bestandswohnungen müssen bis Ende 2020 mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Der Einbau obliegt dem Vermieter. Die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar, die Mieter dulden müssen.
Der Vermieter kann 8 Prozent der für die Installation der Rauchwarnmelder angefallenen Kosten auf die Miete aufschlagen. Da es sich um eine Bagatellmaßnahme handelt, ist keine formale Ankündigung erforderlich, es reicht zum Beispiel der Aushang im Treppenhaus. Die Wartung der Rauchwarnmelder obliegt nach der Bauordnung Berlin grundsätzlich den Mietern, es sei denn, der Vermieter übernimmt diese Verpflichtung selbst. Übernimmt der Vermieter die Wartung, können die Wartungskosten über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sofern die Wartungskosten als sonstige Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind. Ist die Umlage der Wartungskosten nicht im Mietvertrag vereinbart, genügt nach überwiegender Ansicht, dass die Wartungskosten im Zuge einer Modernisierung entstanden sind.
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07.10.2020