Bauunternehmer Christoph Gröner macht keinen Hehl daraus, dass er von staatlichen Regularien zum Schutz der Mieter nichts hält. Weil er sich im Falle der Emdener Straße 2 über milieuschutzrechtliche Vorgaben hinweggesetzt hat, verhängte das Bezirksamt Mitte einen Baustopp.
Der Moabiter Altbau wurde Anfang 2021 von Familie Gröner erworben. Im August wurden in einer leerstehenden Wohnung Bauarbeiten festgestellt, ohne dass eine erhaltungsrechtliche Genehmigung vorlag. Daraufhin verhängte die Bauaufsicht des Bezirks Mitte einen Baustopp. Für wie lange, bleibt unklar. Das Bezirksamt Mitte will sich aufgrund des „laufenden Verfahrens“ nicht äußern. In einem Bezirksamtsbeschluss vom 31. August ist von „ungenehmigten Grundrissänderungen“ in der leerstehenden Wohnung die Rede. Sie würden darauf schließen lassen, dass „erhebliche wohnwertsteigernde Modernisierungsarbeiten“ durchgeführt werden sollen.
Die CG Elementum, die zur Gröner Group gehört, weist die Vorwürfe in einer Stellungnahme an das MieterMagazin zurück. Dass es einen Baustopp gegeben hat, wird bestritten. Zunächst wird auch behauptet, dass nicht in die Grundrisse der Wohnung eingegriffen worden sei. Auf Nachfrage wird dann eingeräumt, das „geringfügige Grundrissänderungen“ in der Küche und im Bad vorgenommen wurden. Türverbreiterungen hält Gröners Sprecherin für „genehmigungsfähig“, solche Maßnahmen könnten „im Ermessen des Eigentümers ohne Zustimmung der Behörden“ vorgenommen werden. „Mit Überraschung“ habe Familie Gröner zur Kenntnis genommen, dass sich der Bezirk Mitte Fragen des Ausbaus einer einzelnen Wohnung und hier explizit der Ausführungsvariante eines Bades annimmt. Sprecherin Martina Serwene weiter: „Tatsächlich wurden Fehler bei der Anzeige der Renovierungsarbeiten gemacht. Nach erfolgter Korrektur wurden diese stets sofort genehmigt.“ Grundrissänderungen sind in Erhaltungsgebieten in der Regel nicht zulässig. Auch für die Verbreiterung von Türen, das Anbringen von Hänge-WCs und andere Umbauten gibt es detaillierte Kriterien.
Weil mietsteigernde Modernisierungen und Umwandlungen zu befürchten sind, beschloss das Bezirksamt, die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Emdener Straße 2 zu prüfen. Möglich wurde dies, weil das Haus innerhalb der Familie Gröner weiterverkauft wurde. Nach eigenen Angaben hat Gröner inzwischen eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. Beim Bezirksamt wollte man sich auch dazu nicht äußern, ebenso wenig zur Frage, ob man gegebenenfalls einen Rückbau verlangen will. Wird das unterlassen, steht zu befürchten, dass auch andere Eigentümer am Milieuschutz vorbei Tatsachen schaffen.
Birgit Leiß
25.10.2021