In Berlin werden nur noch wenige Mietwohnungen in Einzeleigentum umgewandelt. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt den Rückgang und fordert eine Verlängerung des Umwandlungsschutzes.
In den mittlerweile 78 Berliner Milieuschutzgebieten sind Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen seit 2015 genehmigungspflichtig. Die Zahl der Umwandlungsanträge ist von 13.416 Wohnungen im Jahr 2021 auf 923 im Jahr 2022 zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2023 wurde nur noch für 40 Wohnungen im Milieuschutz eine Umwandlung beantragt und bewilligt.
Seit Oktober 2021 gilt in ganz Berlin eine Genehmigungspflicht. Zugestimmt wird einer Umwandlung nur, wenn das Haus ein Erbfall ist, die Wohnungen an Familienangehörige oder zu zwei Dritteln an die Mieter:innen verkauft werden. Diese Regelung gilt aber nicht für Häuser mit weniger als sechs Wohnungen. Nach diesem Baugesetzbuch-Paragrafen 250 wurde im Jahr 2022 berlinweit für 585 Wohnungen die Umwandlung beantragt, im ersten Halbjahr 2023 noch für 182.
„An den sinkenden Umwandlungszahlen zeigt sich, dass der verschärfte Umwandlungsschutz wirkt“, erklärt BMV-Geschäftsführerin Wibke Werner. „In einer Mieter:innenstadt wie Berlin muss der Verlust noch bezahlbarer Wohnungen vermieden werden.“
Eine Umwandlung ist meist der Beginn einer Mieterverdrängung. Um Eigentumswohnungen möglichst teuer verkaufen zu können, werden alle Mieterhöhungsspielräume ausgenutzt und preistreibende Modernisierungen durchgeführt. Hinzu kommt die hohe Gefahr von Eigenbedarfskündigungen. Der BMV fordert deshalb unter anderem, Eigenbedarfskündigungen auszuschließen, wenn eine bewohnte Wohnung gekauft wird. In Milieuschutzgebieten solle die Umwandlung gänzlich untersagt werden.
Der BMV verlangt zudem, dass die Bundesregierung den bis 2025 befristeten Umwandlungsschutz des Baugesetzbuchs verlängert. Auch Bausenator Christian Gaebler (SPD) hält das für erforderlich: „Berlin setzt sich für eine Entfristung des Instruments ein.“
Jens Sethmann
16.12.2023