Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Gesetzentwurf für die sogenannte Mietpreisbremse vorgelegt. Damit werden die Mieten beim Abschluss neuer Mietverträge gedeckelt. Bei der Maklerprovision soll künftig das „Bestellerprinzip“ gelten.
Mit der Mietpreisbremse sollen bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen künftig nur noch Mieten verlangt werden, die höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung gilt aber nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Welche Städte und Gemeinden das betrifft, müssen die Landesregierungen bestimmen. Auch Staffelmieten unterliegen der Mietpreisbremse. Umgekehrt werden aber Mieten, die schon mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen, nicht gesenkt. Bei einer Wiedervermietung darf die zu hohe Miete weiter verlangt werden. Beim Vormieter vorgenommene Mieterhöhungen in den letzten zwölf Monaten bleiben aber unberücksichtigt. Bei der Erstvermietung von Neubauten und nach umfassenden Modernisierungen greift die Bremse nicht. Verlangen kann der Anbieter dann, was bezahlt wird.
„Im Detail sind noch zahlreiche Korrekturen und Klarstellungen notwendig“, sagt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB). Vor allem rügt der Mieterbund, das der „Wucherparagraf“ des Wirtschaftsstrafgesetzes entfallen soll. Nach dieser Vorschrift können Vermieter mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden, wenn sie Wohnungen zu einer unangemessen hohen Miete – mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – anbieten oder vermieten. Mit dem Wucherparagrafen können Mieter zu viel gezahlte Mieten insgesamt zurückfordern. Mit Einführung der Mietpreisbremse ist das hinfällig.
Auf volle Zustimmung des DMB trifft die Regelung zur Maklerprovision: Künftig sollen Mieter nur dann den Makler bezahlen, wenn sie selbst ihn beauftragt haben.
Die Immobilienwirtschaft reagiert auf den Gesetzentwurf aufgebracht. Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), hält die Mietpreisbremse für „unsozial und ungerecht“. Andreas Mattner, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), nennt sie einen „Spuk“, der als „Investitionsbremse beim Wohnungsbau“ wirke. Obwohl Neubauten ausdrücklich nicht unter die Mietpreisbremse fallen, trifft diese Position bei der CDU/CSU auf offene Ohren. Der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak meint, man müsse „sehr genau darauf achten, dass das nicht zu einem Investitionshemmnis wird“. Es steht also zu befürchten, dass der Gesetzentwurf während der Beratungen in der Koalition nicht verbessert, sondern „verwässert“ wird.
Jens Sethmann
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MieterMagazin 5/14
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Foto: Christian Muhrbeck
04.05.2017