Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Maklerleistungen sind am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Damit die Mietpreisbremse in Berlin sofort greift, hat der Senat rechtzeitig eine Verordnung erlassen.
Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist zusammen mit der Mietpreisbremse am 1. Juni in Kraft getreten. Mit ihr wird Berlin zu einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Diese Landesverordnung ist notwendig, damit die Mietpreisbremse in ganz Berlin ohne Verzögerung wirksam wird.
„Gerade in einer Großstadt wie Berlin sind die Angebotsmieten der große Preistreiber“, erklärt Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel. „Den ungehemmten Mietforderungen bei der Vermietung von nicht preisgebundenen Wohnungen schieben wir so einen wirkungsvollen Riegel vor.“ Auf Dauer und unabhängig von der Mietpreisbremse ist am 1. Juni auch das Bestellerprinzip bei der Maklerbeauftragung in Kraft getreten.
Jens Sethmann
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03.06.2016