Etliche Eigentümer wehren sich vor Gericht gegen die zunehmende Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. Das Verwaltungsgericht hat den Bezirken den Rücken gestärkt.
In Friedrichshain-Kreuzberg, wo man das Vorkaufrecht am eifrigsten in Anspruch nimmt, wertet man das Mitte Mai ergangene Urteil der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts als großen Erfolg. Der Fall Heimstraße 17, um den es ging, war insofern juristisch interessant, weil hier noch bis zum Jahre 2026 förderrechtliche Bindungen gelten.
Der Altbau mit 20 Mietwohnungen im Erhaltungsgebiet Chamissoplatz war in den 1990er Jahren mit öffentlichen Mitteln saniert worden. Die Klägerin, eine Grundstücksgesellschaft, argumentierte daher, das Vorkaufsrecht sei hier gar nicht notwendig. Durch die Bindungen aus dem Fördervertrag sei sichergestellt, dass das Grundstück entsprechend der Erhaltungsverordnung genutzt werde. Dennoch weigerte sie sich, eine entsprechende Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben. Das Gericht wertete dies als Hinweis darauf, dass eine Umwandlung in Eigentumswohnungen zu befürchten sei. Es komme nicht nur darauf an, dass das Grundstück aktuell entsprechend den Milieuschutzzielen genutzt werde, sondern ob das auch in Zukunft so sein wird.
Für Zündstoff könnte die Bemerkung des Richters sorgen, wonach die Sachlage bei einer Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten eines privaten Dritten möglicherweise anders zu bewerten sei. Bei einem kommunalen Wohnungsunternehmen sei von einem größeren Schutz für die Mieter auszugehen als bei einem privaten Käufer. Die Heimstraße 17 wurde der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) übertragen. Bei der Eisenbahnstraße 2/3, Ecke Muskauer Straße 10 hatte Friedrichshain-Kreuzberg kürzlich sein Vorkaufsrecht erstmals zugunsten eines privaten Investors ausgeübt.
Birgit Leiß
30.06.2018