Der Senat hat ein Konzept für die Ausübung von Vorkaufsrechten beschlossen. Damit sind die Bezirke in der Lage, besonders in Milieuschutzgebieten die Spekulation mit Wohnraum einzudämmen.
In Milieuschutz- und Sanierungsgebieten, im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und in speziell dafür ausgewiesenen Gebieten haben die Bezirke ein Vorkaufsrecht: Wenn ein Grundstücksverkauf den jeweiligen Planungszielen zuwiderläuft, kann die öffentliche Hand als Käufer in den Kaufvertrag eintreten. Die Bezirke wollen dabei nicht vorrangig in den Besitz der Häuser gelangen, sondern lieber Abwendungsvereinbarungen schließen: Der Bezirk verzichtet dann auf den Vorkauf, wenn der Käufer sich verpflichtet, die Anforderungen des Milieuschutzes oder der Planungsziele dauerhaft einzuhalten.
Erst seit einem knappen Jahr wird das Vorkaufsrecht in Berlin genutzt. Die Bezirke haben es bisher in acht Fällen ausgeübt, davon allein Friedrichshain-Kreuzberg sechs Mal. Dazu kommen zwölf Abwendungsvereinbarungen. Zusammengerechnet sind damit immerhin rund 400 Wohnungen der Spekulation entzogen worden.
Grundsätzlich soll der Vorkauf nicht für den Bezirk selbst, sondern zugunsten eines geeigneten Dritten erfolgen – vorrangig städtische Wohnungsbaugesellschaften. Den Kaufpreis sollen die Wohnungsbaugesellschaften selbst aufbringen. „Sie machen Überschüsse – diese sollen sie auch für die Erweiterung ihrer Bestände einsetzen“, so Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen. Darüber hinaus hat er einen Fonds von 100 Millionen Euro aufgelegt.
Wenn der vereinbarte Kaufpreis deutlich über dem Verkehrswert liegt, kann der Bezirk den Preis auf diesen Wert absenken. „Wir können und wollen nicht beliebige Preise zahlen“, bekräftigt der Finanzsenator.
Mittlerweile gibt es in Berlin 39 Milieuschutzgebiete in sieben Bezirken. Weitere sind geplant.
Jens Sethmann
22.04.2019