Die Aktion Mietpreisüberprüfung des Berliner Mietervereins kann einen ersten Erfolg bei der Anwendung der Mietpreisbremse verzeichnen. Ein Mieter konnte den von ihm geforderten Mietzins um ein Viertel senken.
Ein Mieter hatte Ende Juli einen Mietvertrag mit einer – nicht unüblichen – Staffelmietvereinbarung für eine etwas mehr als 50 Quadratmeter große Wohnung im Norden Neuköllns abgeschlossen. In der ersten Staffel sollte der Mieter 12 Euro pro Quadratmeter monatlich nettokalt zahlen. Im Rahmen der Aktion Mietpreisüberprüfung haben die Rechtsexperten des Berliner Mietervereins ermittelt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent als Kappungsgrenze, wie sie die Mietpreisbremse vorsieht, mit 9,31 Euro pro Quadratmeter nettokalt im Monat (Mietspiegelfeld D1) um 22,5 Prozent niedriger liegt. Der Mieter hat daraufhin die überhöhte Miete gegenüber dem Vermieter gerügt. Der Vermieter lenkte ein und reduzierte durch Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag die Miete auf 9 Euro pro Quadratmeter monatlich, die der Vormieter gezahlt hatte – einen Wert, der sogar etwas unter der Mietpreisbremsenkappung liegt. Bei allen weiteren Staffeln aus dem Mietvertrag kann der Mieter wieder eine Senkung des Mietpreises geltend machen. Einsparung im Monat: 160 Euro!
Trotz dieses für den Mieter positiven Ergebnisses wird die Überprüfung auf eine Mietpreisreduktion bei einem neuen Vertragsabschluss bislang nur selten von Mietern wahrgenommen, anders als bei Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen. Dabei liegen die bei Neuabschlüssen geforderten Mieten, die der Mieterverein überprüft hat, um durchschnittlich 22,18 Prozent über der Mietpreisbremsenkappung. Allerdings ist für all diese Fälle mit Ausnahme des obigen Beispiels nicht bekannt, ob sich Vermieter auf eine Ausnahmeregelung berufen können.
„Auch wenn das Verfahren zur Senkung der überhöhten Miete etwas aufwendig ist, empfehlen wir allen Mietern dringend, bei Neuvertragsabschlüssen den Mietpreis prüfen zu lassen“, so Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild.
mm
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04.05.2017