Die Deutsche Wohnen (DW) will im Rahmen eines Pilotprojekts 3000 Haushalte mit einem Tablet zur zentralen Heizungssteuerung ausstatten. Nicht alle Mieter sind davon begeistert.
Die Mieter der Wohnstadt Carl Legien hatten Ende August ein Schreiben ihres Vermieters Deutsche Wohnen erhalten, mit dem der Einbau einer smarten Schaltzentrale angekündigt wird. Jede Wohnung soll im Eingangsbereich mit einem kleinen Tabletcomputer ausgestattet werden. Damit könne man „bequem, individuell und sicher“ die Raumtemperatur jedes einzelnen Zimmers steuern. Das System MiA („Meine intelligente Assistenz“) erschließe eine neue Welt des Wohnen, heißt es bei der DW.
„Das Ding braucht Platz, belegt eine Steckdose und ergibt Strahlung, gleichzeitig bringt es aus meiner Sicht keinerlei Nutzen“, meint eine Mieterin. An den angebotenen Zusatzfunktionen – die Steuerung der Heizung ist auf Wunsch auch vom eigenen Smartphone aus möglich – habe sie ebenso wenig Interesse. Auch andere Mieter wandten sich verunsichert an den Mieterverein, zumal aus dem Schreiben nicht hervorgeht, ob es sich hier um eine Modernisierung handelt und ob irgendwelche Kosten entstehen.
Zumindest in dieser Hinsicht kann die Sprecherin der DW beruhigen: „Die Installation der Tablets sowie die Thermostate und das Tablet selbst sind kostenfrei“, so Mira Schnittger. Es entstehen auch keine Folgekosten, etwa bei den Betriebskosten. Der Stromverbrauch des Tablets sei minimal und entspreche dem einer kleinen LED-Glühbirne.
Beim Berliner Mieterverein hält man die Bedenken der Mieter trotzdem für gerechtfertigt. Das wirtschaftliche Interesse der DW dürfte klar sein. Just im September hat das Wohnungsunternehmen nämlich die GETEC Media GmbH übernommen, mit dem erklärten Ziel, die Digitalisierung der Immobilienwirtschaft voranzutreiben. Die GETEC ist ein Energiedienstleister, spezialisiert auf intelligente Gebäudevernetzung.
Was ist nun Mietern zu raten, die partout keine smarte Schaltzentrale in ihrer Wohnung haben wollen? Die Installation sei verbindlich, heißt es bei der DW. „Mietrechtlich ist entscheidend, ob es sich um eine Modernisierung handelt, nur dann muss der Einbau geduldet werden“, erklärt Stefanie Immelmann, Rechtsberaterin beim BMV. Die behauptete Energieeinsparung muss erläutert werden – was in dem Ankündigungsschreiben nicht der Fall ist. Juristisch handelt es sich hier um Neuland, Rechtsprechung hierzu gibt es noch nicht. Insofern könnten es widerständige Mieter durchaus auf eine Duldungsklage ihres Vermieters ankommen lassen.
Birgit Leiß
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29.10.2018