Ein Berliner Immobilienunternehmen bietet speziell israelischen Anlegern Wohnungen zum Kauf an, die noch gar nicht in Einzeleigentum umgewandelt sind. Damit das Geschäftsmodell funktioniert, werden alle Register gezogen, um die Mieter loszuwerden.
Zum Firmengeflecht „Berlin Estate“ beziehungsweise „Berlin Aspire“ gehören mindestens 20 Altbau-Häuser in der Berliner Innenstadt. Das Geschäftsmodell besteht darin, Häuser günstig zu erwerben, sie in Eigentumswohnungen umzuwandeln und einzeln teuer zu verkaufen. Dazu werden kostspielige Modernisierungen wie Aufzüge und Balkone angekündigt. Den Wohnungskäufern werden höchste Wertsteigerungen und ein großes Mieterhöhungspotenzial zugesichert. Die Mieter kommen in den Plänen nicht vor. „Berlin Estate“ verspricht, nach der Sanierung neue Mieter „nach strengem Durchleuchten“ zu finden.
Die Huttenstraße 71 in Moabit ist das neueste Projekt der „Berlin Estate“-Gruppe. Gleich nach dem Kauf, lange bevor die Firma im Grundbuch eingetragen war, begann sie mit der Vermarktung der Wohnungen. In Einzeleigentum aufgeteilt ist das Haus immer noch nicht. Das Angebot richtet sich hauptsächlich an israelische Kleinanleger, die Prospekte und Internetseiten sind ausschließlich in hebräischer Sprache. Ein Übersetzungsprogramm bringt erstaunliche Behauptungen zutage: Berlin sei die Hauptstadt mit der stärksten und stabilsten Wirtschaft in Europa und würde bis 2025 auf über acht Millionen Einwohner anwachsen. Die Huttenstraße 71 wird mit der Nähe zum „historischen Hauptbahnhof“ beworben. Auf den Prospektfotos ist das Erdgeschoss mit seinen arabischen Läden abgeschnitten – offenbar will man Kaufinteressenten nicht verstören.
Was den Mietern der Huttenstraße 71 bevorsteht, lässt sich an den anderen Häusern des Unternehmens ablesen. Mieterhöhungen, Abmahnungen, Kündigungen und Räumungsklagen gehören dazu.
Solche Hasardeure drängen zunehmend auf den Berliner Wohnungsmarkt. Unseriöse Geschäfte dieser Hasadeure könnten von Senat und Bezirken gestoppt werden: mit mehr Milieuschutz und einer Umwandlungsverordnung.
Jens Sethmann
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21.05.2022