ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Pressemitteilung Nr. 40/19
„Wir appelieren an die Regierungskoalition, die letzten Hürden für eine landesrechtliche Mietdeckelung heute auszuräumen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Ziel sei ein konsistenstes, wenig bürokratisches Preisrecht, dass sich nicht mit zivilrechtlichen Regeln vermischt und gemeinwohlorientierten Vermietern „Luft zum Atmen“ lässt. Der Mietendeckel kann nicht alle Ungerechtigkeiten auf dem Wohnungsmarkt lösen. Das Gesetz soll aber dazu beitragen, dass Mietexzesse der Vergangenheit so gut es geht ausgeräumt werden und für die Zukunft ein Mietendeckel Mieterhöhungen erheblich einschränkt und bei Wiedervermietung auch für breite Schichten leistbare Mieten gewährleistet werden.
Dazu ist lediglich eine einfache Tabelle mit Mietobergrenzen in Abhängigkeit vom Baualter erforderlich. Zur Vermeidung weiterer Trennung der Stadt in arm und reich soll auf die Wohnlage als Unterscheidungsmerkmal verzichtet werden. Diese Mietobergrenzen sollen der Deckel für Mieterhöhungen sein, aber auch bei Wiedervermietung als Maßstab angesetzt werden. Denn es ist nicht einzusehen, warum Vermieter aufgrund angespannter Wohnungsmarktlage ohne Leistungen den Mietpreis derart anheben können, wie wir es in den letzten Jahren erleben mussten.
„Wir haben den Mietspiegel 2011 als Grundlage für die Obergrenzentabelle vorgeschlagen, weil der Wohnungsmarkt zu diesem Zeitpunkt noch nicht angespannt war. Eine derartige Tabelle würde dazu führen, dass für rund 75 % aller Mietverhältnisse ein Mietenmoratorium wirken würde. Legt man hingegen den Mietspiegel 2019 zugrunde, dann würden nur noch rund 47 % der Mietverhältnisse vom Moratorium umfasst. Das hat eine Beispielrechnung des Mietervereins anhand der Mietspiegeldaten 2019 für die Baualtersklasse mit Bezugsfertigkeit bis 1918 ergeben.
Der Mieterverein hält Ansprüche auf Absenkung weiter für notwendig. Wo Mietexzesse stattfanden, sollte eine Senkung möglich sein. „Dabei empfehlen wir dringend, aus Gründen der Rechtssicherheit sich nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren, sondern an der neu zu schaffenden Mietobergrenzentabelle“, so Wild.
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17.04.2021