Pressemitteilung Nr. 32/14
Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundesrates zum Mietrechtsnovellierungsgesetz erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild:
„Die Forderungen des Bundesrates zur Nachbesserung der Mietpreisbremse finden unsere volle Unterstützung“, so Wild. Insbesondere muss die zeitliche Befristung von 5 Jahren aufgegeben werden. Denn die Wirkung der Mietendämpfung wird langfristig sein. Anderenfalls würde die Maßnahme verpuffen. Es sei denn, der Bundestag würde eine Verlängerung beschließen. Für diese hinderliche Konstruktion gibt es keine Veranlassung, weil ohne Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ohnehin keine Preisbremse existieren darf. Es ist richtig, Neubauten nur begrenzt von der Mietpreisbremse auszunehmen, um nicht einen gespalten Markt zu produzieren. Die Koppelung der Rückforderungsansprüche des Mieters bei überhöhter Miete an eine Rügepflicht kommt einer Einladung zur Gesetzesmissachtung gleich. Sie muss entfallen, denn es steht zu befürchten, dass die Gerichte nur „qualifizierte Rügen“ anerkennen würden. Wegen langwieriger Auskunftsverfahren über die geforderte Miethöhe würde der Mieter viele Monate Rückforderungsanspruch verlieren können.
Der Berliner Mieterverein fordert nun im parlamentarischen Beratungsverfahren eine Nachbesserung zugunsten der Mieter. „Die Wirkung der Mietpreisbremse wird massiv beeinträchtigt durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen“, so Wild. Insbesondere der Bestandsschutz für überhöhte Mieten des Vormieters und für Modernisierungsinvestitionen führt zu einer grundsätzlichen Schwierigkeit. Da der Mieter nie weiß, ob die geforderte Miete zu recht erhoben ist, wird die Berufung auf die Mietpreisbremse zu einem Glücksspiel. Über Auskunftsansprüche und die Erteilung einer Rüge soll der Mieter zu seinem Recht kommen. Doch das ist extrem streitbefangen und wird das Mietverhältnis gleich zu Anfang unnötig belasten. „Der Bestandsschutz muss weg. Der Berliner Mieterverein fordert zudem, dass der Vermieter schon im Mietvertrag die Aufwendungen für Modernisierungen exakt benennt, insoweit er die Mietpreisbremse übersteigen will.
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27.11.2016