Pressemitteilung Nr. 37/14
„Ohne eine Nachbesserung beim Gesetzentwurf für das Mietrechtsnovellierungsgesetz ist der Mietpreisbremse der Zahn gezogen“, darauf weist der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, hin.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (BT-Drs. 18/3121) die vom Deutschen Mieterbund (DMB) und dem Berliner Mieterverein (BMV) vorgeschlagene Begrenzung der Wiedervermietungsmieten (Mietpreisbremse) aufgegriffen wird. Eine Kappung der Mieten bei Wiedervermietung ist dringend erforderlich. Insbesondere in Berlin sowie den meisten anderen Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten werden nach einem Wohnungswechsel Mieten gefordert, die 30 und 40 Prozent über den in bestehenden Mietverhältnissen zu zahlenden Durchschnittsmieten liegen.
„Das am 13. November 2014 in den Deutschen Bundestag eingebrachte Mietrechtsnovellierungsgesetz bleibt aber hinter unseren Erwartungen und Vorstellungen deutlich zurück“, so Wild. Durch zum Teil nicht sachgerechte Anforderungen zur Festlegung der Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, die Befristung auf 5 Jahre, zahlreiche Ausnahmetatbestände und eine nicht nachvollziehbare Einschränkung von Rückforderungsansprüchen bei rechtswidrig überhöhten Mieten wird die Mietpreisbremse „gebremst“. Besonders ärgerlich ist, dass Mieter bei Vertragsabschluss wegen der Ausnahmetatbestände keine Information darüber haben können, ob der verlangte Mietzins rechtlich zulässig ist. Mieter müssten nach dem Gesetzentwurf in jedem Fall Auskunft verlangen und prophylaktisch eine Rüge erteilen, um ihre Ansprüche zu wahren. Das belastet das Mietverhältnis bei Beginn vollkommen unnötig.
„In der jetzigen Fassung wird die Mietpreisbremse überhöhte Wiedervermietungsmieten und einen Missbrauch von Marktmacht kaum verhindern können“, erklärt Wild und fordert die Bundestagabgeordneten auf, sich in ihrer Fraktion für eine Nachbesserung einzusetzen.
- Aktion Mietpreisüberprüfung des Berliner Mietervereins
- BMV-Info 169: Die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung -
mit Musterbrief zur qualifizierten Rüge - MietCheck – Überprüfung von Miethöhen bei neuen Mietverträgen
- 10 Fragen zum Mietrechtsnovellierungsgesetz:
Was Sie über die Mietpreisbremse wissen müssen - Mietspiegelwert-Berechnung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
- Jetzt erst recht – Chancen der Mietpreisbremse wahren!
- Mietpreisbremse bei Wiedervermietung: Wo sie greift – und wo nicht
- Berliner Mieterverein lässt die Wirkung der Mietpreisbremse untersuchen:
Erste Ergebnisse bestätigen, dass die Mietpreisbremse in Berlin nicht wirkt - 1 Jahr Mietpreisbremse: Warum sie nicht greift
- BMV fordert Nachbesserung des Gesetzes - Mietpreisbremse in Berlin:
Kaum Einfluss auf die Miethöhe bei Wiedervermietung - Neue Studien zur Mietpreisbremse: Wirkung völlig unzureichend
- Amtsgericht Lichtenberg: Mietpreisbremse erstmals vor Gericht durchgesetzt
- Amtsgericht Neukölln: Pionierurteil bestätigt Mietpreisbremse
03.06.2016