Pressemitteilung Nr. 5/15
Nachdem insbesondere die CDU und die Wohnungswirtschaft monatelang massiv gegen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mietpreisbremse gekämpft haben, kam es nun endlich in der vergangenen Nacht zu einer Einigung der Koalitionsspitzen im Koalitionsausschuss.
„Wir begrüßen, dass nun endlich die Kappung der Mieten bei Wiedervermietung umgesetzt werden soll“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Allerdings entspricht der bisherige Gesetzentwurf wegen der vielen Ausnahmen nicht unseren Erwartungen“. Der Berliner Mieterverein hatte kürzlich auf Basis einer Studie ermittelt, dass für nahezu 40 % des Berliner Wohnungsbestands die Mietpreisbremse keine Wirkung entfaltet. Auch wird die konkrete Prüfung der preisrechtlichen Zulässigkeit die Mieter vor unnötige Probleme stellen. „Unsere Verbesserungsvorschläge sind leider weitgehend ignoriert worden“, erklärte Wild.
Mit großer Sorge betrachtet der Berliner Mieterverein die zunehmenden Angriffe der Vermieter auf die qualifizierten Mietspiegel. „Wenn die Mietpreisbremse zur Folge hat, dass den qualifizierten Mietspiegeln generell die alleinige Beweiskraft über die ortsübliche Vergleichsmiete genommen wird, dann ist der Gesetzgeber erneut aufgerufen“, fordert Wild. Der Berliner Mieterverein hält die Wehklagen der Vermieterverbände in Anbetracht der Mietentwicklung für Krokodilstränen.
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mit Musterbrief zur qualifizierten Rüge - MietCheck – Überprüfung von Miethöhen bei neuen Mietverträgen
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Was Sie über die Mietpreisbremse wissen müssen - Mietspiegelwert-Berechnung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
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- Mietpreisbremse bei Wiedervermietung: Wo sie greift – und wo nicht
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Erste Ergebnisse bestätigen, dass die Mietpreisbremse in Berlin nicht wirkt - 1 Jahr Mietpreisbremse: Warum sie nicht greift
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03.06.2016