Mietinteressenten sollten sich vor Vertragsabschluss über die verschiedenen Arten der Schufa-Auskunft informieren.
Vermieter überprüfen die Zahlungsfähigkeit von Interessenten seit jeher vor Mietvertragsabschluss. Neben den verschiedenen „klassischen“ Auskunfteien wie „Creditreform“ und „Bürgel“ sind in diesem Markt neuerdings auch für Vermieter spezialisierte Anbieter aktiv, etwa die „Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co.KG“. Der Großteil der Vermieter befragt jedoch die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa). Informationen über Dritte erhalten aber nur die Vertragspartner der Schufa. Auf Vermieterseite sind das „gewerbliche Vermieter“ mit mehr als hundert Wohneinheiten. Private Vermieter oder Makler verlangen daher von den Mietinteressenten meistens eine Eigenauskunft.
Was nur wenige Verbraucher wissen: Es gibt drei verschiedene Arten der Schufa-Auskunft. Die sogenannte „Schufa-Eigenauskunft“ dient dem Verbraucher selbst und enthält alle bei der Schufa gespeicherten Daten zu seiner Person. Dazu gehören zum Beispiel Beziehungen zu Versandhäusern, Verträge mit Telekommunikationsunternehmen oder Kreditverträge mit Nennung der Höhe und der Laufzeit des Kredites.
Seit Anfang 2007 gibt es daneben auch die sogenannte „Verbraucherauskunft“. Das ist eine stark entschlackte Version, die nur die Informationen enthält, die für einen Vermieter zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Bewerbern interessant sind. Neben den persönlichen Daten enthält die Verbraucherauskunft Informationen, ob und wenn ja, welche Zahlungsausfälle vorliegen.
Die Verbraucherauskunft können Bürger im Internet bestellen. Sie wird per Post zugestellt. Die dritte Variante ist die „Schufa B-Auskunft“. Diese kann der Verbraucher nicht selbst, sondern nur ein Vertragspartner der Schufa anfordern. Eine B-Auskunft ist inhaltlich identisch mit der Verbraucherauskunft. In Berlin und Hamburg betrachten viele Wohnungsunternehmen die Einholung der B-Auskunft als eine Art Dienstleistung für den Mietinteressenten. Das ist wohl vermessen, dient diese „Dienstleistung“ ja ausschließlich dem Vermieter. Der Vorteil liegt aber darin, dass das Wohnungsunternehmen die Kosten übernimmt und dass es zu keiner Zeitverzögerung beim Mietvertragsabschluss kommt.
Sina Tschacher
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MieterMagazin 10/08
Um Mieter auf ihre Zahlungsfähigkeit zu überprüfen, bedienen sich die Vermieter der Schufa
Foto: Sabine Münch
Einmal jährlich kann man nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz seine persönliche Schufa-Auskunft kostenfrei anfordern.
Das Bestellformular steht unter
www.meineschufa.de
zum Download bereit.
03.12.2021