Gibt man bei Google den Begriff „Schufa“ ein, erscheint an erster Stelle die Anzeige „Direkter Schufa Download – ImmobilienScout24.de“, immerhin mit 4,5 von 5 möglichen Sternen bewertet. Aber das Portal bietet nicht etwa die vollständige, aus zwei Teilen bestehende Schufa-Bonitätsauskunft an, sondern – zum gleichen Preis – lediglich den Schufa-BonitätsCheck, eine abgespeckte Variante, die nicht von allen Vermietern akzeptiert wird. Ein unseriöses Angebot, findet ein Mieter, der es ausprobiert hat.
Jeder Vermieter verlangt heute vor dem Abschluss eines Mietvertrages – oft bereits vor der Wohnungsbesichtigung – vom potenziellen Mieter eine Schufa-Bonitätsauskunft. Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht – in der Praxis hat ein Mieter ohne sie kaum Aussicht auf den Abschluss eines Mietvertrags.
Die Bonitätsauskunft besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil – zur Weitergabe an den Vermieter bestimmt – informiert über das bisherige wirtschaftliche Verhalten. Der zweite Teil listet Konten, Kredite und so weiter auf – Daten, die eigentlich nicht an den Vermieter weitergegeben werden sollten.
Erklärt der Mieter sein Einverständnis, kann der potenzielle Vermieter beziehungsweise ein Makler die Bonitätsauskunft einholen. Meist verlangt der Vermieter diese jedoch vom Mieter, um die Kosten zu sparen nach dem Motto: „Schließlich will der ja was von mir.“ Der Preis beträgt 24,95 Euro. Benennt der potenzielle Mieter einen Bürgen, muss auch dieser oft eine solche Bonitätsauskunft vorlegen. Die Schufa lebt von den pro Tag rund 300.000 Auskünften an Vertragspartner und Privatkunden nicht schlecht. Aber längst machen auch andere damit ein lukratives Geschäft.
Als allerdings Manfred S. aus Zehlendorf die „zuverlässige Bonitätsprüfung der Schufa in Kooperation mit ImmobilienScout24“ (so die Werbung) bestellte, weil seine Tochter bei der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Postheimstätte eG eine Wohnung mieten wollte und er als Bürge fungieren sollte, akzeptierte der potenzielle Vermieter diesen Bonitäts-Check nicht. Denn ImmobilienScout24 stellt nur den ersten Teil der Schufa-Bonitätsauskunft zur Verfügung und weist auf seiner Homepage nur bei den „Frequently Asked Questions“ (FAQ), die der Kunde in der Regel nicht aufruft, darauf hin, dass dieser Teil „nicht alle zu Ihrer Person bei der Schufa gespeicherten Daten enthält“. Viele Vermieter verlangen jedoch die komplette Bonitätsauskunft, auch wenn Verbraucherzentralen und Datenschützer davor warnen, die im zweiten Teil enthaltenen persönlichen Daten weiterzugeben. Manfred S. musste bei der Schufa zwei neue Bonitätsauskünfte bestellen und ist zu Recht empört: „Wir haben also 50 Euro in den Sand gesetzt.“
Rainer Bratfisch
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MieterMagazin 7+8/14
Eine Schufa-Auskunft wird oft schon vor der Wohnungsbesichtigung verlangt
Foto: Nils Richter
Einmal jährlich kann man nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz seine persönliche Schufa-Auskunft kostenfrei anfordern.
Das Bestellformular steht unter
www.meineschufa.de
zum Download bereit.
03.12.2021