Der Verband Berliner-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) hat jüngst öffentlich gemacht, dass in rund 48.000 landeseigenen Wohnungen asbesthaltige Bodenplatten verbaut worden sind.
„Der fahrlässige Umgang mit asbestverseuchten Fußböden in Wohnungen muss endlich beendet werden“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Es habe bereits viele Vorfälle gegeben, bei denen Mieter ihre Vermieter auf gebrochene Fußbodenplatten hingewiesen, die erforderlichen Sanierungsarbeiten sich aber viel zu lange hingezogen hätten. Auch der baupolitische Sprecher der Grünen, Andreas Otto, fordert: „Ein Sanierungsfahrplan muss her.“
Die betroffenen Wohnungen wurden alle in den 50er bis 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebaut, als die Gesundheitsgefahr, die von Asbest ausgeht, noch nicht bekannt war. Ein gesundheitliches Risiko geht von den Platten allerdings erst aus, wenn sie beschädigt werden.
Die Zahlen über asbesthaltige Wohnungen wurden auf Druck der Grünen erhoben, die vergangenes Jahr im Abgeordnetenhaus eine Anfrage zu diesem Thema gestellt hatten. Dem gingen zwei Berliner Gerichtsurteile voraus, bei denen Mieter erfolgreich auf Mietminderung und Schadenersatzansprüche geklagt hatten, weil ihre Wohnungen asbesthaltige Bodenbeläge enthielten. Ein Mieter darf nun, sofern eine solche Bodenplatte gebrochen ist, die Miete um zehn Prozent mindern (hierzu ein Beitrag im MieterMagazin 3/2013, Seite 8: „Schadenersatz auch für Spätfolgen“).
Bislang sind die Bewohner der 48.000 Wohnungen mit Asbest-Böden nicht über ihre Lage informiert worden. Man arbeite noch an einem geeigneten Verfahren, die Bewohner aufzuklären, so der BBU-Sprecher David Eberhart. Mietervereins-Chef Wild verlangt: „Innerhalb von drei Monaten sind durch alle städtischen Wohnungsunternehmen verbindliche Sanierungspläne aufzustellen, die den Mietern mitzuteilen sind.“
Das Entfernen der Bodenplatten samt Kleber könnte die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften teuer zu stehen kommen. Die Kosten schätzt der BBU auf rund 350 Millionen Euro. Wie viele Wohnungen auch von Privateigentümern betroffen sind, ist bislang nicht bekannt.
Wiebke Schönherr
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