Berlin hat seine langjährige Blockadehaltung in Sachen Rauchmelderpflicht aufgegeben. Nachdem man bislang auf den freiwilligen Einbau setzte, ist nun eine gesetzliche Regelung für Wohngebäude in Vorbereitung. Allerdings soll sie frühestens Ende 2014 vorliegen.
Berlin ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das die Ausstattung mit den lebensrettenden Rauchmeldern nicht vorschreibt. Nun soll in Abstimmung mit dem Land Brandenburg die Bauordnung entsprechend geändert werden, wie eine Sprecherin von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) erklärt: „Es wird auf jeden Fall eine lange Übergangsfrist für den Bestand geben, im Neubau kann die Verpflichtung schneller durchgesetzt werden“, so Petra Rohland. Die Details stehen derzeit noch nicht fest.
Zu klären ist beispielsweise, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden müssen und wie kontrolliert wird. Auch die Frage, ob Mieter oder Vermieter für den Einbau verantwortlich sein werden, ist noch unklar. Man werde sich an der Brandenburger Regelung orientieren, so Müllers Sprecherin. Diese gilt bereits ab Januar 2014, die Installations- und Wartungspflicht ist dem Hauseigentümer auferlegt.
Obwohl diese Kosten als Modernisierungsumlage an die Mieter weitergegeben werden können, befürwortet der Berliner Mieterverein die Nachrüstungspflicht. „Das ist eine Frage der Sicherheit“, meint Geschäftsführer Reiner Wild. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen lehnt sie dagegen nach wie vor ab. Hier appelliert man an die Eigenverantwortlichkeit der Mieter. Die Berliner Feuerwehr ist dagegen froh, dass endlich eine gesetzliche Regelung geplant ist. „Noch wichtiger ist aber, dass die Treppenhäuser frei von Kinderwagen und anderen brennbaren Gegenständen sind, aber das schreibt die bestehende Bauordnung ja vor“, sagt Pressesprecher Sven Gerling.
Birgit Leiß
Lesen Sie auch zum Thema "Rauchwarnmelder":
- BMV-Info 45: Rauchwarnmelderpflicht für Berlin: 20 Fragen und Antworten
- 10 Fragen zu Rauchwarnmeldern: Zwei Euro für mehr Sicherheit
- Neue Berliner Bauordnung: Rauchwarnmelder werden Pflicht
- Brände vermeiden – und im Ernstfall richtig reagieren
- Duldung von Rauchwarnmeldern -
BGH vom 17.6.2015 – VIII ZR 290/14 – - 10 Fragen zur Betriebskostenabrechnung -
Leistungen, Fristen & Widerspruch - BMV-Info 85: Umlagefähige Betriebskosten
- Wärmeerfassung und Datenschutz:
Wenn der Ableser nicht mehr klingelt
MieterMagazin 5/13
Für bestehende Wohnungen wird es bei der Nachrüstung mit Rauchmeldern eine Übergangsregelung geben
Foto: Christian Muhrbeck
06.06.2018