Der Berliner Senat hat eine Neufassung der Bauordnung beschlossen. Nachverdichtungen sollen erleichtert werden und für Neubauten wird ein höherer Anteil barrierefreier Wohnungen Pflicht. Rauchwarnmelder müssen auch in bestehende Wohnungen eingebaut werden.
In Aufenthaltsräumen – die Küche zählt nicht dazu – muss der Vermieter zukünftig Rauchmelder installieren. Für Neubauten gilt dies unverzüglich, für bestehende Wohngebäude gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020. Auf schon angebrachte mietereigene Rauchwarnmelder muss der Vermieter keine Rücksicht nehmen. Acht Prozent der Installationskosten können jährlich auf die Miete umgelegt werden. Die Kosten für die regelmäßige Funktionsprüfung der Rauchmelder sind im mietrechtlichen Sinn umlagefähige Betriebskosten. Dennoch befürwortet der Berliner Mieterverein (BMV) die Neuregelung. „Sicherheit geht vor“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Berlin führt als eines der letzten Bundesländer die Rauchwarnmelder-Pflicht ein.
Um den Wohnungsneubau zu erleichtern, werden die Regelungen zum nötigen Abstand zwischen zwei Gebäuden gelockert. Damit sollen Nachverdichtungen vereinfacht werden. Vorgesehen sind außerdem Erleichterungen für Vorhaben zur Energieeinsparung – vor allem das Anbringen von Wärmedämmungen – und für die Erschließung – zum Beispiel der Ein- oder Anbau von Aufzügen. An kleinere Pflegewohngemeinschaften und Tagespflegeeinrichtungen für höchstens zehn Kinder wird die Bauordnung künftig keine gesonderten Anforderungen mehr stellen.
In Neubauten ist künftig erforderlich, dass ein Drittel der Wohnungen barrierefrei zugänglich ist, ab 2020 soll es sogar jede zweite neue Wohnung sein. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) fürchtet, dass dadurch die Neubaukosten stark ansteigen werden. „Es ist wichtig, dass ein bestimmter Anteil barrierefreier und barrierearmer Wohnungen vorgeschrieben wird“, meint hingegen BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Dabei müssten aber nicht alle Wohnungen nach der strengen DIN-Norm barrierefrei sein.
Die neue Bauordnung soll bis zum Sommer vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden und anschließend in Kraft treten.
Jens Sethmann
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11.02.2019