Erfreuliches Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg zur Mietpreisbremse: Ein Mieterhaushalt konnte seine Monatsmiete um 32 Euro reduzieren und bekam 227 Euro zuviel bezahlte Miete zurück. Damit das kein Einzelfall bleibt, müssen aber die schwerwiegenden Konstruktionsfehler der Mietpreisbremse beseitigt werden.
562 Euro im Monat sollte die Nettokaltmiete für eine 74 Quadratmeter große Wohnung in Lichtenberg betragen. Die Mieter erkannten darin einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse und rügten dies ihrem Vermieter gegenüber gleich nach Vertragsunterzeichnung im Oktober 2015.
Vor dem Amtsgericht bekamen sie voll und ganz Recht: Die Miete darf nach der Mietpreisbremse höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zur Ermittlung sei der Berliner Mietspiegel 2015 heranzuziehen, so das Gericht. Daraus errechnet sich eine höchstzulässige Miete von 530 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
„Wir hoffen, dass diese Rechtsprechung bei zukünftigen Auseinandersetzungen auch für die Berliner Landgerichte die Marschroute darstellt“, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Damit wäre Rechtssicherheit für Mieter gewonnen.
Das Urteil ändert allerdings nichts am grundsätzlichen Korrekturbedarf an der Mietpreisbremse. Solange die Vormietenhöhe Bestandsschutz behält und die Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses bei der Frage, welche Miete zulässig ist, im Dunkeln tappen, wird sich an der weitgehenden Wirkungslosigkeit der Bremse nichts ändern. Der BMV fordert deshalb eine entsprechende Gesetzesänderung.
Jens Sethmann
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28.10.2016