Die Mietpreisbremse zeigt kaum Wirkung. In einer Auswertung für das Bundesjustizministerium beziffert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Dämpfung des Mietenanstiegs auf nur zwei bis vier Prozent. Justizministerin Katarina Barley (SPD) kündigt Verbesserungen an.
Das DIW bestätigt die Kritik, die der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Berliner Mieterverein (BMV) von Anfang an äußerten: Die vielen Ausnahmen der Mietpreisbremse machen es den Mietern schwer, Verstöße zu erkennen, und die fehlenden Sanktionen sind für Vermieter ein Anreiz, die Bremse gänzlich zu missachten. Nach der 2015 eingeführten Mietpreisbremse darf bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschritten werden. Zudem sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen ebenso ausgenommen wie Fälle, in denen ein Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat. „Das Gesetz sichert zwar ein paar Ansprüche für den einzelnen Mieter, in der Summe taugt es aber nicht dazu, die Mieten bei Wiedervermietung spürbar in den Griff zu bekommen“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
85 Prozent aller Gerichtsverfahren um die Mietpreisbremse finden in Berlin statt. Von den Fällen aus der BMV-Rechtsberatung wurden 45 Prozent der Verfahren gewonnen, 10 Prozent verloren und 45 Prozent endeten mit einem Vergleich. In den Vergleichen behält der Vermieter in der Regel noch zwischen 40 und 70 Prozent seiner mutmaßlich überhöhten Forderung.
Damit die Mietpreisbremse wirkt, fordert der BMV, die Ausnahmen weitgehend abzuschaffen, die Missachtung mit Bußgeldern zu belegen und die Regelung dauerhaft und bundesweit einzuführen. Bisher ist die Mietpreisbremse auf fünf Jahre beschränkt. In Berlin läuft sie schon am 31. Mai 2020 aus.
Katarina Barley will nun die Regelung um weitere fünf Jahre verlängern und erreichen, dass Vermieter bei Verstößen künftig zu viel kassierte Beträge bereits ab Beginn des Mietzeitraums zurückerstatten müssen – und nicht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter eine überhöhte Miete rügt. Außerdem möchte sie, dass bei der Berechnung von Mietspiegeln nicht mehr nur die Mieten der letzten vier Jahre berücksichtigt werden, sondern die der letzten sechs. Letzteres hatte die Bundesregierung zwar schon beim Wohngipfel im September 2018 beschlossen, wurde aber wegen Widerständen der CDU/CSU nicht in die Mietrechtsreform aufgenommen, die am 1. Januar in Kraft getreten ist. Auch für ihren neuerlichen minimalen Verbesserungsvorschlag erntete Barley prompt Widerspruch aus der Union.
Jens Sethmann
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20.02.2019