Eine Anmeldegebühr für Auskünfte, eine Kaution noch vor der Wohnungsbesichtigung und ein Mietvertrag, in dem nicht einmal die vollständige Adresse zu finden ist – so etwas sollte Wohnungssuchende stutzig machen.
Die Nachfrage nach Wohnungen ist bekanntlich enorm, bezahlbare Angebote dagegen sind rar. Bei ihrer Suche in Berlin stieß Sandra K. auf eine Immobilienagentur, die erst einmal Forderungen stellte. „Um ein Wohnungsangebot zu erhalten, sollte ich vorher eine Anmeldegebühr von 130 Euro bezahlen“, so Sandra K.. „Ich habe das gemacht, weil ich dringend eine Wohnung brauche“, heißt es in einem Schreiben der jungen Frau an der Berliner Mieterverein. Ihrer E-Mail war auch ein dubioser Mietvertrag angehängt, den die angebliche Agentur ihr nach der Vorauszahlung zugeschickt hatte. Das Schriftstück, verfasst in fehlerhaftem Deutsch, nannte noch nicht einmal die volle Adresse der angebotenen 62 Quadratmeter großen Dachgeschosswohnung. Die befinde sich in Berlin-Mitte, in der Auguststraße, steht da lediglich. Den „Mietvertrag“ erhielt die Wohnungssuchende, ohne vorher Gelegenheit zu einer Besichtigung gehabt zu haben. Sie soll eine Kaution von 400 Euro auf das im Vertrag angegebene Konto überweisen und den Mietvertrag unterschrieben zurücksenden.
Irritiert von dem ungewöhnlichen Ablauf fragte Sandra K. schließlich beim Berliner Mieterverein an, ob das alles seine Richtigkeit habe. Nein, hat es nicht, wusste man dort. Es handelt sich hier ganz offensichtlich um einen Betrugsversuch. Zwar ist die Masche mit der Vorabkaution nicht neu, aber die betrügerischen Angebote werden dreister und sind mitunter schwer zu durchschauen. Auch das in Pandemie-Zeiten von vielen mehr als vorher genutzte Internet missbrauchen Kriminelle, indem sie dort mit Scheinfirmen Wohnungen in guten Lagen und zu unglaublich günstigen Preisen anbieten, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt.
Wo Vorkasse verlangt wird, ist größte Vorsicht geboten, warnen die Rechtsberater des Berliner Mietervereins. Auf keinen Fall sollten Wohnungssuchende eine Kaution überweisen, bevor sie die Wohnung gesehen, den Mietvertrag unterschrieben und den Schlüssel zur Wohnung erhalten haben.
Bei Online-Angeboten ratsam: aufs Impressum schauen und googeln, ob die Firma oder die Person wirklich unter der angegebenen Adresse zu finden ist. Stutzig machen müssen Rechtschreibfehler in den Texten, ebenso wie Konten im Ausland. Selbst wer noch so dringend nach einer Wohnung sucht, sollte niemals Geld an Unbekannte überweisen.
Rosemarie Mieder
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28.02.2022