Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter ihren Mietern bei Mietrückstand mit einem Eintrag bei der „Schufa“ oder einer anderen Auskunftei drohen.
In Berlin scheint es in letzter Zeit in Mode gekommen zu sein, Mietern bei Zahlungsrückständen mit einem Eintrag bei der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa) oder einer anderen Auskunftei zu drohen. „Teilweise tun das auch Vermieter, die mit uns gar nicht zusammenarbeiten“, erzählt ein Schufa-Mitarbeiter. Denn grundsätzlich können nur gewerbliche Vermieter mit mehr als hundert Wohneinheiten Vertragspartner der Schufa werden. Sie allerdings dürfen Zahlungsforderungen an die Schufa melden, zu denen ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegt. Wenn dagegen ein privater Vermieter seinem Mieter mit einem Schufa-Eintrag droht, kann dieser die Drohung in den allermeisten Fällen gelassen hinnehmen.
Etwas anders sieht es bei der Auskunftei „Creditreform“ aus. Denn hier können auch private Vermieter mit kleinerem Wohnungsbestand Mitglied werden – allerdings auch nur dann, wenn sie eine Firma haben. Allerdings: „Den privaten Vermieter, der nur ein oder zwei Wohnungen vermietet, würden wir nicht aufnehmen“, erklärt Stefan Reyak von Creditreform. Mitglieder von Creditreform können vor der Neuvermietung einer Wohnung Auskünfte über den Bewerber einholen. Wichtig ist aber, dass der Sachverhalt unstrittig ist. Liegt ein Einwand seitens des Mieters vor, der die Miete beispielsweise zurückhält, weil die Wohnung in nicht vertragsgemäßem Zustand ist, so muss dies erst überprüft werden. „Die Behauptung, dass man bei uns jeden ungeprüft anschwärzen kann, trifft nicht zu“, stellt Stefan Reyak klar.
Mieter, die von ihrem Vermieter mit einem Eintrag bei einer Auskunftei bedroht werden, sollten sich in jedem Fall beim Berliner Mieterverein beraten lassen.
Sina Tschacher
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MieterMagazin 4/09
Die Schufa gibt nur Auskunft über Forderungen, zu denen ein Vollstreckungsbescheid vorliegt
Foto: Christian Muhrbeck
26.12.2018