Alte Bauwerke halten die Geschichte der Stadt wach. Um sie für die Nachwelt zu erhalten, werden ausgewählte zeittypische Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Auf der Berliner Denkmalliste stehen rund 8000 Einzeldenkmale, geschützte Ensembles, Boden- und Gartendenkmale. Etwa 40 Prozent davon sind Wohngebäude – vom kleinen Kossäten- bis zum riesigen Corbusier-Haus. Der Denkmalschutz ist keine Käseglocke, unter der nichts verändert werden darf. Aber einige Einschränkungen gibt es für das Wohnen im Denkmal doch.
Nach der Sanierung strahlt die helle Stuckfassade der Kurmärkischen Straße 13 über den Platz an der Apostelkirche in Schöneberg. Seit Oktober haben alle 37 Mitglieder der Hausgemeinschaft „Kumi*13“ ihre Wohnungen bezogen. Es war eine Sanierung mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, denn das 1875 erbaute Gründerzeithaus steht unter Denkmalschutz. Jeder Schritt musste mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. „Das war nicht immer einfach“, sagt Simon Quack vom Hausverein „Kumi*13“: „Die haben sehr genau draufgeschaut.“
Im Herbst 2019 haben die Mieter:-innen zusammen mit dem Mietshäuser-Syndikat das sanierungsbedürftige Gebäude in Selbstverwaltung übernommen. Ziel des Mietshäuser-Syndikat-Modells ist es, mit Stiftungsgeldern und Privatdarlehen Wohngebäude für die dortigen Bewohner:innen zu sichern, die Mieten auf Dauer niedrig zu halten und die Häuser dem Immobilienmarkt zu entziehen. Dass der Denkmalschutz einen höheren Aufwand bedeutet, war den Mieter:innen von Anfang an bewusst.
Farbwahl nach historischem Befund
Die Auflagen waren nicht ohne. Die Farbgebung der Fassade und des Treppenhauses musste dem historischen Befund folgen. Dafür waren eigens Gutachten anzufertigen. Auch die Holzfenster mussten in der ursprünglichen Farbe lackiert werden. In zwei Zimmern erforderten die Fußböden, die sich noch im Originalzustand befanden, eine aufwendige Überarbeitung. In einigen Räumen waren sogar noch Reste der ursprünglichen Tapeten vorhanden. Diese wurden an einer Stelle wie ein Fenster freigelegt. Auch der Stuck in den Zimmern musste erhalten werden. Die Denkmalschutzbehörde hat immerhin nicht darauf bestanden, die Kunststofffenster an der Hoffassade gegen Kastendoppelfenster aus Holz auszutauschen, was dem früheren Zustand des Hauses entsprochen hätte.
Der Einbau einer Zentralheizung, das Verlegen der Bäder und das Einziehen neuer Versorgungsstränge war ohne Auflagen möglich. Der Einbau eines Aufzugs, den die Hausgemeinschaft ohnehin nicht erwogen hatte, wäre hingegen nicht gestattet worden. Letztlich hat der Denkmalschutz nichts von dem verhindert, was die Bewohner:innen umsetzen wollten. Beschwerlich war aber die Bürokratie. „Wir mussten jede Maßnahme genehmigen lassen“, berichtet Simon Quack. „Das waren 20 oder 30 einzelne Anträge.“
Mehrkosten aufgrund des Denkmalschutzes hatte die „Kumi*13“ einkalkuliert, im Laufe der Sanierung wurde es aber noch deutlich teurer. Die Aufarbeitung der Fußböden unterstützte das Landesdenkmalamt finanziell. Von den Steuervorteilen, die es für Denkmaleigentümer:innen gibt, kann der Hausverein jedoch keinen Gebrauch machen. Da er keinen Gewinn erzielt, kann er auch keine Steuerabschreibungen nutzen. „Der Denkmalschutz lässt sich händeln – aber er kostet auch Geld“, lautet Simon Quacks Fazit. „Am Ende hat alles geklappt.“
Mit seinen Säulen, Gesimsen und reichen Stuckverzierungen ist das Haus ein Zeugnis für das Repräsentationsbedürfnis des Berliner Bürgertums, das im 19. Jahrhundert aus der Stadt gen Westen zog. In der Kurmärkischen Straße war es 1875 noch recht ländlich. Die ungewöhnlichen Loggien an der Seite des Gebäudes waren auf den großen Hausgarten ausgerichtet, den es hier noch bis 1907 gab.
Ein Haus aus der frühen Gründerzeit wie dieses gehört in Berlin schon zu den älteren Denkmalen. Nur 14 Prozent der Denkmale stammen aus der Zeit vor 1871, denn Berlin ist erst danach durch die Industrialisierung groß geworden und hat zudem im Zweiten Weltkrieg viele historische Gebäude verloren. Die Stadt ist aber berühmt für ihre Denkmale der Moderne.
In den letzten zehn Jahren wurde eine ganze Reihe von recht jungen Wohnanlagen unter Denkmalschutz gestellt. Darunter sind auch Plattenbau-Ensembles wie der 1986 fertiggestellte Ernst-Thälmann-Park in Prenzlauer Berg und die zum 750-jährigen Stadtjubiläum 1987 errichteten Neubauten im Nikolaiviertel. Die Altstadt-Platten am Gendarmenmarkt und der Wohnkomplex an der Wilhelmstraße, beide in der Endphase der DDR gebaut, zählen ebenfalls dazu. Auch im Westteil der Stadt haben moderne Wohnbauten den Denkmalstatus erhalten, etwa die 1975 gebaute Neuköllner Highdeck-Siedlung und der 1977 bezogene „Sozialpalast“ an der Pallasstraße. In diese Reihe gehören auch die 1980 fertiggestellte Autobahnüberbauung Schlangenbader Straße und viele Bauten der Internationalen Bauausstellung 1984/87.
Das Denkmal muss nicht schön sein
Manch einer mag da die Stirn runzeln: Warum stellt man industriell hergestellte Wohnbauten, schroffe Betonarchitektur, zweifelhafte Bauexperimente oder fragwürdige Farbspielereien der 70er Jahre unter Denkmalschutz?
Nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz ist ein Baudenkmal eine bauliche Anlage, „deren Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“. Der geschichtliche und wissenschaftliche Wert liegt darin, dass das Gebäude etwas über seine Entstehungszeit aussagt. So erzählt uns beispielsweise ein Wohnhaus mit Hintertreppe und Mädchenkammer viel über die damaligen sozialen Verhältnisse, als die „Herrschaften“ repräsentative Räume bewohnten, die Haushaltshilfen hingegen in dunklen Kammern hausten und Dienstboten nur den Hintereingang benutzen durften.
Von künstlerischem Wert sind besonders schöne oder originelle Bauwerke wie zum Beispiel die Philharmonie oder eine reich verzierte Villa. Ein Denkmal muss nicht gleichzeitig sehr alt, besonders selten, außergewöhnlich schön und weltberühmt sein.
Die Denkmalliste verzeichnet neben den Baudenkmalen auch Denkmalbereiche, Gartendenkmale und Bodendenkmale. Ein Denkmalbereich oder Ensemble ist meist eine größere Anlage wie zum Beispiel eine Wohnsiedlung oder ein alter Dorfanger. Zu Gartendenkmalen gehören historische Parkanlagen, Friedhöfe oder Alleen. Bodendenkmale können alte Kellergewölbe oder Ausgrabungen früherer Siedlerstellen sein.
Der Ritterschlag für ein Denkmal ist die Aufnahme in die Welterbe-Liste der Unesco, der Kulturorganisation der Vereinten Nationen. Berlin ist hier zusammen mit Potsdam mit den preußischen Schlössern und Gärten, mit der Museumsinsel und mit den Wohnsiedlungen der Moderne vertreten. Der Versuch, die Karl-Marx-Allee und das Hansaviertel gemeinsam als Beispiel der Wiederaufbau-Konkurrenz von Ost und West für die Unesco-Liste zu nominieren, ist im Dezember 2023 in der deutschen Kulturministerkonferenz gescheitert.
Die Waldsiedlung Zehlendorf hat es hingegen auf die sogenannte Tentativliste geschafft, die jene Bauwerke enthält, die Deutschland der Unesco vorschlagen wird. Die 1926 bis 1931 gebaute Wohnsiedlung, auch als „Onkel Toms Hütte“ bekannt, soll die sechs Siedlungen der Berliner Moderne ergänzen, die schon seit 2008 Welterbe-Rang haben. Ursprünglich sollte die Waldsiedlung schon damals dazugehören. Doch weil dort größere Sanierungen anstanden und viele Einfamilienhäuser nicht denkmalgerecht verändert worden waren, sparte man diese Siedlung aus. Kultursenator Joe Chialo (CDU) attestiert der Waldsiedlung einen „mittlerweile herausragenden Erhaltungszustand“. Landeskonservator Christoph Rauhut, Berlins oberster Denkmalschützer, ergänzt: „Die positive Entwicklung der letzten 15 Jahre hat gezeigt, dass die Waldsiedlung schon jetzt ‚welterbeverdächtig‘ ist.“
Mieter und Denkmalschutz uneins in der Waldsiedlung
Im Oktober 2023 hat das von Rauhut geleitete Landesdenkmalamt einen aktualisierten Denkmalpflegeplan für die Waldsiedlung Zehlendorf veröffentlicht. Steglitz-Zehlendorfs Stadtentwicklungsstadtrat Patrick Steinhoff (CDU) betont, dass das Regelwerk „immer noch Gestaltungsraum für liebevolle und individuelle Einzelentscheidungen lässt – ganz besonders im Sinne einer zukunftsgewandten energetischen Ertüchtigung.“
So erlaubt der neue Denkmalpflegeplan auf den Mehrfamilienhäusern Solaranlagen, wenn sie einen Meter von der Dachkante Abstand halten, damit sie von der Straße nicht zu sehen sind. Auch eine minimale Erhöhung des Daches, um dort eine Wärmedämmung anzubringen, wird jetzt zugelassen. Die Außenwände dürfen eine von innen aufgebrachte bis zu acht Zentimeter dicke Dämmschicht erhalten. Eine auf der Fassade aufgebrachte Dämmung bleibt aber tabu, denn die charakteristische Farbigkeit der verputzten Wände muss originalgetreu erhalten werden. Auch nicht erlaubt: das Anbringen von Parabolantennen, Markisen und Rollläden. In den Vorgärten sind höchstens zwei Fahrradbügel pro Aufgang erlaubt. Boxen für Fahrräder, Kinderwagen und Rollatoren sowie Wärmepumpen sind dort ausgeschlossen. Detaillierte Vorgaben gibt es für die Mietergärten: Die Größen von Geräteschuppen und gepflasterten Flächen sind beschränkt, Maschendrahtzäune zwingend vorgeschrieben.
Die Neufassung wurde über ein Jahr lang mit den Eigentümer:innen und den Ämtern abgestimmt. Es sei „gelungen, partizipative Elemente in den Prozess aufzunehmen“, erklärt Christoph Rauhut. Die Initiative MieterInnen Südwest widerspricht dem allerdings: „Es wurde über unsere Köpfe hinweg nur mit den Eigentümern der Immobilien und den involvierten Behörden verhandelt“, sagt Barbara von Boroviczeny, gleichzeitig Steglitz-Zehlendorfer Bezirksleiterin des Berliner Mietervereins. Die Mieterschaft sei nicht einbezogen worden. Für die Eigentümerin der Mehrfamilienhäuser – nach mehreren Privatisierungsschritten ist das nun das Immobilienunternehmen Vonovia – sind der Denkmalschutz und der in Aussicht gestellte Unesco-Status vorteilhaft: Es gibt Steuerabschreibungen und Fördergelder, zusätzlich steigert der Imagegewinn den Wert der Immobilien. „Für Mieter:innen sind keine Vorteile erkennbar, da die netten bunten Fassaden eine mangelhaft gepflegte Bausubstanz im Inneren nur übertünchen“, erklärt Barbara von Boroviczeny. Der Nachnominierung für das Weltkulturerbe würden die MieterInnen Südwest denn auch nicht zustimmen, „falls wir denn gefragt würden“. Ihr Fazit: „Wir wohnen gern hier, allerdings ist das nicht das Verdienst einer börsennotierten Immobilienindustrie, sondern der noch übriggebliebenen waldnahen Umgebung mit einer schon 1930 gut durchdachten Infrastruktur.“
„Denkmalschutz ist Klimaschutz“
Nicht nur in Onkel Toms Hütte, sondern an allen Denkmalen will das Landesdenkmalamt mehr Solarstromerzeugung ermöglichen. Dazu hat die Behörde vor einem Jahr einen Leitfaden herausgegeben. Auch mit Standard-Solarmodulen können die schützenswerten Eigenschaften eines Denkmals gewahrt bleiben, wenn sie gut platziert sind oder nötigenfalls farblich angepasst werden. „Wir sehen es als unsere Aufgabe an, intensiv an der Energiewende mitzuarbeiten“, sagt Landeskonservator Rauhut. „Denkmalschutz ist Klimaschutz.“
Zum Schutz des Klimas trägt die Denkmalpflege auch dadurch bei, dass sie Abrisse verhindert und somit „graue Energie“ bewahrt. Die Denkmalbehörden können aber auch nicht bedingungslos den Erhalt von Gebäuden durchsetzen. Wenn öffentliche oder private Interessen schwerer wiegen als die Denkmalschutzbelange, kann die Abwägung auch dazu führen, dass ein Baudenkmal aufgegeben wird.
Erhalten bleibt ein auf der Schutzliste ganz junges, tatsächlich aber eines der ältesten Denkmale Berlins überhaupt: 2016 wurde auf der Fischerinsel in fünf Metern Tiefe eine vollständige Latrine aus dem 14. Jahrhundert ausgegraben. „Dass ein ganzes Bauteil erhalten bleibt, ist eine Besonderheit“, freut sich Christoph Rauhut. Das historische Klo sei „eines der ältesten profanen Ziegelbauwerke Berlins“. Es kann in Kürze unter einem Glaspavillon nahe dem Ausgrabungsort besichtigt werden.
Jens Sethmann
Mietrecht und Denkmalschutz
Wer in einem denkmalgeschützten Haus zur Miete wohnt, hat dieselben Rechte und Pflichten wie andere auch. Die Wohnräume darf man gestalten, wie man mag, und dazu die Wände grundsätzlich nach eigenem Gusto streichen, Teppichboden verlegen oder Bilderhaken in die Mauer dübeln. Doch bei baulichen Veränderungen sollte man neben der Zustimmung des Vermieters auch das Einverständnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einholen. Nicht nur die äußere Hülle eines Denkmals steht unter Schutz, sondern auch die Baukonstruktion und im Einzelfall sogar das Interieur. Bei ungenehmigten Umbauten kann das Amt die Wiederherstellung des alten Zustands verlangen – was sehr teuer werden kann.
Grundsätzlich müssen Mieter:innen alle Maßnahmen dulden, die zur Sicherung und Instandhaltung des Denkmals notwendig sind. Da die Kosten solcher Maßnahmen nicht auf die Mieten umgelegt werden können, ist das Wohnen im Denkmal in manchen Fällen durchaus vorteilhaft. So werden alte Fenster nach Möglichkeit repariert und nicht einfach gegen Isolierglasfenster ausgetauscht. Auch vor kostentreibenden Modernisierungsmaßnahmen wie den Anbau von Balkonen oder die Installation eines Aufzugs ist man im Denkmal meist sicher.
Eine Besonderheit gilt bei der Aufteilung des CO2-Preises in der Heizkostenabrechnung. Macht der Denkmalschutz eine energetische Sanierung unmöglich, wird der CO2-Aufpreis nicht in Abhängigkeit des energetischen Zustands des Hauses aufgeteilt, sondern pauschal je zur Hälfte von der Mieterschaft und der Vermieterseite getragen. In zugigen Wohnungen ist das für Mieter:innen ein Nachteil.
js
Wer ist „der Denkmalschutz“?
Denkmalpflege war lange Zeit eine akademische Disziplin, betrieben von einigen Kunsthistorikern. Auf breiteres Interesse stieß der Erhalt alter Bausubstanz, als die Städte in der Abriss- und Neubauwut der 1970er Jahre immer mehr ihr Gesicht verloren. Die Kehrtwende brachte das Europäische Denkmalschutzjahr 1975. In der Folge wurden die erhaltenswerten Bauwerke erstmals systematisch erfasst und Gesetze zu ihrem Schutz erlassen. Die DDR gab sich schon 1975 ein Denkmalpflegegesetz. In der Bundesrepublik ist der Denkmalschutz Ländersache. Das erste West-Berliner Denkmalschutzgesetz trat 1978 in Kraft. Heute gilt in ganz Berlin die Neufassung von 1995, die zuletzt 2021 abgeändert wurde.
In Berlin ist die Denkmalverwaltung zweistufig aufgebaut. Die Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirksämter sind für die Genehmigungsverfahren zuständig und somit die Anlaufstelle für Denkmaleigentümer und -nutzer. Die Oberste Denkmalschutzbehörde auf der Senatsebene übt die Fachaufsicht aus und entscheidet, wenn eine Untere Denkenkmalpflege war lange Zeit eine akademische Disziplin, betrieben von einigen Kunsthistorikern. Auf breiteres Interesse stieß der Erhalt alter Bausubstanz, als die Städte in der Abriss- und Neubauwut der 1970er Jahre immer mehr ihr Gesicht verloren. Die Kehrtwende brachte das Europäische Denkmalschutzjahr 1975. In der Folge wurden die erhaltenswerten Bauwerke erstmals systematisch erfasst und Gesetze zu ihrem Schutz erlassen. Die DDR gab sich schon 1975 ein Denkmalpflegegesetz. In der Bundesrepublik ist der Denkmalschutz Ländersache. Das erste West-Berliner Denkmalschutzgesetz trat 1978 in Kraft. Heute gilt in ganz Berlin die Neufassung von 1995, die zuletzt 2021 abgeändert wurde.
In Berlin ist die Denkmalverwaltung zweistufig aufgebaut. Die Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirksämter sind für die Genehmigungsverfahren zuständig und somit die Anlaufstelle für Denkmaleigentümer und -nutzer. Die Oberste Denkmalschutzbehörde auf der Senatsebene übt die Fachaufsicht aus und entscheidet, wenn eine Untere Denkmalschutzbehörde anderer Meinung ist als die Fachbehörde, das Landesdenkmalamt. Das Landesdenkmalamt ist für die Erforschung der Denkmale zuständig und führt die Denkmalliste. Es gewährt Zuschüsse und stellt Steuerbescheinigungen aus. Mit einer solchen Bescheinigung können Denkmaleigentümer:innen Investitionen in den Erhalt des Gebäudes von der Einkommensteuer absetzen.
Der Denkmalschutz fällt in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Damit geht Berlin einen Sonderweg, denn in anderen Bundesländern sind die Kultusministerien dafür zuständig. Der rot-rot-grüne Senat hatte im Jahr 2016 diese bundesweit übliche Zuteilung übernommen. Durch die Trennung von der Bauverwaltung sollte vermieden werden, dass der Denkmalschutz schon innerhalb der Behörde von den Bauinteressen untergebuttert wird. Der schwarz-rote Senat hat dies wieder rückgängig gemacht. CDU und SPD wollen den Denkmalschutz mit dem Baugenehmigungsverfahren „enger verzahnen“ und das Denkmalschutzgesetz „neu ausbalancieren“.
js
Landesdenkmalamt Berlin:
www.berlin.de/landesdenkmalamt
Denkmalliste, -karte und -datenbank:
www.berlin.de/landesdenkmalamt/denkmale/liste-karte-datenbank
Kurmärkische Straße 13:
www.kumi13.org
Waldsiedlung Zehlendorf, Welterbe-Antrag und Denkmalpflegeplan:
www.berlin.de/landesdenkmalamt/welterbe/welterbepotenziale/waldsiedlung-zehlendorf-1179346.php
Tradition mit Tücken und Tabus: Wie es sich im Denkmal wohnt
30.03.2024