Hochwertige Fahrräder kosten heute schon mal mehrere tausend Euro und sind eine begehrte Beute professioneller Diebe. Wer nicht erst nach dem Schaden klug sein möchte, sollte deshalb bereits beim Kauf eines Fahrrades an die Sicherheit desselben denken. Selbst im wohnungsnahen Bereich, also auf dem Wohngrundstück oder direkt vor dem Wohnhaus, müssen Sicherheitsanforderungen beachtet werden, um Dieben das „Handwerk“ nicht zu erleichtern.
Wer sein Fahrrad bei Nichtgebrauch in der eigenen Wohnung, dem eigenen abgeschlossenen Keller oder dem eigenen Haus abstellt, benötigt neben der privaten Hausratversicherung keine gesonderte Zusatzversicherung, denn hier gilt das eigene Fahrrad als Hausrat und wird im Falle eines Einbruchdiebstahls oder Raubs von der Versicherung mit einer Neuwertentschädigung ersetzt. Der Neuwert ist der „Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte“, das heißt der Preis, der zu zahlen ist, um den gestohlenen Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Einige Hausratversicherer erstatten beim Verlust des Fahrrads nur einen Betrag bis zu 5 Prozent des versicherten Hausrats.
In einem allgemein zugänglichen Fahrradkeller oder dem Hausflur eines Mehrfamilienhauses ist das Fahrrad allerdings in der Regel nicht mitversichert. Der Hausratversicherung kann deshalb gegen Aufpreis ein Baustein „Fahrradschutz“ hinzugefügt werden.
Hier greift die Hausratversicherung
Bei einigen Hausratversicherern ist auch ein Versicherungsschutz für Fahrräder außerhalb der Wohnung inbegriffen. Diese sind dabei jedoch nur in Höhe von ein Prozent des versicherten Hausrats abgesichert – bei einem mit 50.000 Euro versicherten Haushalt ist also ein Fahrrad bis zum Wert von 500 Euro gegen Diebstahl versichert. Besitzt eine Familie mehrere Fahrräder, sind alle versichert, solange sie zusammen diesen Wert nicht überschreiten.
Haftpflichtversicherungen zahlen dagegen immer nur den Zeitwert aus. Das ist der Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um den Zeitwert zu bestimmen, wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen. Wenn also ein Haftpflichtversicherter das Fahrrad eines anderen beschädigt, erhält der Geschädigte lediglich den Zeitwert des Fahrrades.
Radfahrer, die nicht hausratversichert sind oder ein sehr teures Fahrrad nutzen, sollten eine spezielle Fahrradversicherung abschließen, denn dann erfolgt bei Diebstahl eine Erstattung des Neuwertes bis zur vollen Versicherungssumme. Aber Achtung: Einige Versicherungen zahlen nur im ersten Jahr die volle Versicherungssumme, danach erfolgt jährlich ein Abschlag in Höhe von 5 Prozent des Neuwertes. Bei einer speziellen Fahrradversicherung bestimmt der Wert des Fahrrades (maximal 5000 Euro) die Prämie. Die Versicherungssumme kann in 100-Euro-Schritten selbst gewählt werden.
Sie sollte dem Kaufpreis, das heißt dem Neuwert, entsprechen. Die Preise der Versicherungen sind zudem oft nach Wohnorten gestaffelt. Neben dem Standardschutz bieten einige Versicherer einen „Top-Schutz“ an. Die Versicherung für ein Fahrrad kann – je nach dem Preis des Rades – einige hundert Euro im Jahr kosten. Die Versicherungsprämie sollte jährlich bezahlt werden, denn eine monatliche oder quartalsweise Abbuchung kostet extra. Für Mitglieder des Fahrradclubs ADFC und für Codierungen als Diebstahlschutz gewähren einige Versicherer Rabatte. Einige spezielle Fahrradversicherungen bieten gegen einen Aufpreis auch Leistungen bei Unfällen oder Stürzen – solche Schäden übernimmt eine private Hausratversicherung nicht.
Die Verträge sollten keine „Nachtzeitklausel“ enthalten, die bestimmt, dass das Fahrrad im Fall der Nichtbenutzung von 22 bis 6 Uhr in einem abgeschlossenen Raum stehen muss. Wer sein Rad mit in den Urlaub nimmt, muss darauf achten, dass ein Diebstahl im Ausland abgedeckt ist. Es können auch mehrere Fahrräder eines Eigentümers gemeinsam versichert werden. Einige Versicherungen erstatten zusätzlich die Kosten für das gestohlene Fahrradschloss, den Helm, den Fahrradanhänger und sonstiges fest verbundenes Zubehör.
Achtung: Keine „Nachtzeitklausel“
Stehen Fahrräder im Hausflur, auf dem Grundstück oder in einem allgemein zugänglichen Fahrradkeller, sollten sie unbedingt angeschlossen werden. Einige Versicherungen verlangen, dass sie sogar im eigenen Keller angeschlossen werden müssen. Nach Erfahrungen der Polizei nehmen sich Fahrraddiebe höchstens drei Minuten Zeit, um ein Fahrradschloss zu knacken. Hält ein Schloss diesem ersten „Angriff“ stand, lässt der Dieb meist von Schloss und Fahrrad ab. An guten Bügel-, Falt- und Kettenschlössern beißen sich selbst Profis mit Bolzenschneidern die Zähne aus. Bei Versuchen der Stiftung Warentest erzielte allerdings nur jedes vierte Schloss ein gutes Ergebnis. Einige Versicherer akzeptieren deshalb nur Schlösser bestimmter Hersteller. Die Stiftung Warentest untersucht in regelmäßigen Abständen die rund 300 auf dem Markt befindlichen Bügel-, Falt-, Ketten- und Panzerkabelschlösser. Ernüchternd: „Kein Fahrradschloss bietet absolute Sicherheit.“
Testsieger 2015 war ein Bügelschloss. Bügelschlösser bieten durch die Kombination aus U-förmigem Bügel und abnehmbarem Querriegel ein hohes Maß an Sicherheit, sind jedoch sperrig, unflexibel und bis zu 1,7 Kilogramm schwer. Sie eignen sich besonders für den stationären Einsatz – wenn das Fahrrad regelmäßig längere Zeit im Fahrradkeller oder auf dem Hinterhof steht. Für unterwegs genügt oft eine leichtere Zweitsicherung. Faltschlösser bestehen aus länglichen Metallsegmenten, die einem Zollstock ähnlich beweglich miteinander vernietet sind. Sie lassen sich zusammenklappen und sind in der Regel etwas leichter. Panzerkettenschlösser können 5 Kilogramm und mehr wiegen. Die Ketten sind rund einen Meter lang, mit ihnen lassen sich Rahmen und Hinterrad an einem Pfahl anschließen. Wem starre Bügelschlösser zu unflexibel und Kettenschlösser zu schwer sind, findet in Kabelschlössern eine Alternative – allerdings nur als „Wegfahrsperre“ mit niedrigem Sicherheitsniveau. Kabelschlösser schützen nur vor Gelegenheitsdieben.
Schlösser sollten immer an einem fest stehenden Gegenstand möglichst weit oben angebracht werden, damit der Dieb sein Werkzeug nicht am Boden abstützen kann. Teure Anbauteile sollten abgenommen oder einzeln gesichert werden. Der ADFC plädiert dafür, dass dem Besitzer ein guter Diebstahlschutz fünf bis zehn Prozent des Neupreises des Fahrrads wert sein sollte. Aber jedes noch so gute Schloss ist wirkungslos, wenn das Rad einfach weggetragen oder auf einen Transporter aufgeladen werden kann. Der gut überlegte Anschluss des Fahrrades ist oft entscheidend.
Nicht nur stabile Schlösser wirken abschreckend auf Diebe. Eine eingravierte Ziffernfolge und der Aufkleber „Finger weg!! Mein Fahrrad ist codiert!“ schrecken ebenfalls Diebe ab, da sie den Weiterverkauf des Fahrrades beträchtlich erschweren. Die Codierung sollte wie die Rahmennummer und andere typische Kennzeichen im Fahrradpass notiert werden. Polizei oder Fundbüro können anhand des Codes sofort den Eigentümer des Fahrrads ermitteln und ihn informieren.
Wurde ein Fahrrad gestohlen, muss auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstattet werden. In Berlin kann das rund um die Uhr auf jedem Polizeiabschnitt oder auch online in der Internetwache der Polizei erfolgen. Auch dem Versicherer muss der Diebstahl gemeldet werden. Zur Meldung gehören: Art des Fahrrads, Hersteller, Rahmennummer und eventuell Codierung, Kaufpreis und aktueller Neupreis, wann zuletzt gesehen, wo abgestellt und wie abgeschlossen. Der Schadensmeldung sollten auch Rechnungen für das Schloss und den Austausch von Teilen beigelegt werden. Manche Versicherer fragen auch nach den Schlüsseln für das Fahrradschloss. Fotos des gestohlenen Fahrrads werden im Schadensfall nicht als Nachweis anerkannt.
Rainer Bratfisch
Versicherungen: Das sollten Sie abklären
Folgende Fragen sollte der Besitzer eines Fahrrades vor dem Abschluss einer privaten Hausrat- oder einer speziellen Fahrradversicherung mit dem Versicherer klären:
• Wie viel ist das Fahrrad wert, das heißt bis zu welcher Summe soll es versichert werden?
• Wo und zu welchen Uhrzeiten soll es versichert sein – nachts, draußen, im Ausland?
• Wie muss es abgeschlossen sein, damit der Versicherer zahlt, wenn es gestohlen wurde? In der Regel reicht ein Rahmenschloss nicht – viele Versicherer verlangen ein separates Schloss.
• Muss es nur abgeschlossen oder fest angeschlossen sein?
Weitere Informationen:
Wo Diebe auf Granit beißen. test 5/2015, Seite 80-87
Hausrat besser versichern. Finanztest 4/2014, Seite 38-61
http://fahrrad-schlosstest.eu/
27.12.2016