Bis 1982 durften in Deutschland noch Produkte mit schwach gebundenem Asbest verbaut werden, zum Beispiel Cushion-Vinyl-Beläge. Dieses Produkt ist besonders gefährlich, weil beim Entfernen oder Sanieren dieser Fußböden Asbest leicht in die Raumluft entweichen kann. Aber auch bei Floor-Flex-Platten, die Asbest in fest gebundener Form enthalten, ist Vorsicht geboten.
Weder das Umweltbundesamt, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz noch die Wohnungsbaugesellschaften wissen, wieviel asbesthaltige Fußbodenbeläge in den 1950er bis 1980er Jahren verbaut wurden. Die Herstellerfirmen existieren längst nicht mehr. Tickt in den Böden zahlloser Wohnungen also eine Zeitbombe? Immer wieder entdecken Mieter bei der Renovierung ihrer Wohnung die verdächtigen Fußbodenbeläge. Die Deutsche Annington bietet in ihrem Kundenservice eine Beratung. In zahlreichen Wohnungen des Wohnungsunternehmens GSW befinden sich noch immer Floor-Flex-Platten – sie dürfen von Mietern nicht repariert oder beseitigt werden. Auch anderen Wohnungsgesellschaften ist das Problem bekannt.
Woran erkennt man asbesthaltige Fußbodenplatten? Floor-Flex-Platten sind meist quadratische, glatte Einzelplatten aus Hart-PVC ohne Trägerschicht. Die schwarzbraunen, bitumenhaltigen Klebstoffe, mit denen sie häufig verlegt wurden, können ebenfalls asbesthaltig sein. „Von den Platten geht keine Gefahr aus, solange sie nicht bearbeitet, gebrochen oder anderweitig beschädigt werden“, erklärt Constance Noack vom zuständigen Fachgebiet des Umweltbundesamtes. Soll neben den Platten jedoch auch die Klebstoffschicht entfernt werden, sind Schutzmaßnahmen wie für schwach gebundene Produkte zu treffen. Der Ausbau sollte durch eine Fachfirma erfolgen, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügt. Floor-Flex-Platten sind Sondermüll, der entsprechend entsorgt werden muss.
Findet der Mieter in seiner Wohnung Platten vor, von denen sich Fasern lösen – etwa durch Beschädigungen -, kann er die Miete mindern und vom Vermieter verlangen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Die Kosten für die fachgerechte Sanierung von Fußböden, die Asbest enthalten, trägt der Vermieter.
Rainer Bratfisch
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