Noch immer liegen in etwa 100.000 Berliner Wohnungen asbesthaltige Fliesen auf dem Fußboden. Für viele ist jedoch unklar, wie eine Belastung sicher feststellt und die Entsorgung überwacht wird. Nun gibt die rot-rot-grüne Berliner Regierung Geld aus für bessere Aufklärung und Beratung.
Berlin will sein Asbestproblem angehen – zuerst einmal mit mehr Information und Aufklärung sowohl für Mieter als auch für Wohnungseigentümer. Das ist auch dringend notwendig, denn in geschätzt 100.000 Wohnungen liegen noch asbesthaltige Fußbodenplatten („Floor-Flex“), die beispielsweise im West-Berliner Sozialen Wohnungsbau der 1960er und 1970er Jahre häufig verlegt wurden. Dazu kommen andere asbesthaltige Bauteile an Gebäuden, wie beispielsweise Wellasbestplatten auf Dächern und Wandverkleidungen.
Welche Behörden dafür zuständig sind, eine Faserbelastung festzustellen, Sanierungsmaßnahmen anzuordnen, unsachgemäße Arbeiten zu unterbinden und eine fachgerechte Entsorgung zu überwachen, das war bisher nicht so ganz leicht zu durchschauen, wie der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto weiß: „Die Arbeitsaufteilung zwischen Gesundheitsbehörden, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), den Bauaufsichtsämtern und der Umweltkripo war kaum nachzuvollziehen.“ Unklare Verantwortlichkeiten jedoch behindern Mieter in der Einforderung und Wahrnehmung ihrer Rechte – und motivieren Vermieter und private Immobilieneigentümer nicht gerade dazu, das Problem anzugehen.
Das will die rot-rot-grüne Koalition jetzt ändern und hat für eine Beratungsstelle im kommenden Jahr erst einmal 120.000 Euro zur Verfügung gestellt, die 2019 noch einmal um 60.000 Euro aufgestockt werden.
Rosemarie Mieder
Das könnte Sie auch interessieren:
Info 80: Asbest in Nachtspeicheröfen
Asbest: Wo überall steckt das Teufelszeug?
Asbest: Tödliche Fasern - eine versteckte Gefahr
Asbest: Allgemeine Gefahr rechtfertigt Mietminderung
Mängel anzeigen mit Erfolg - mit Musterschreiben -
Wohnschadstoffe meiden, Belastungen beseitigen: Die unterschätzte Gefahr
Asbest in Floor-Flex-Platten
Fahrlässigen Umgang mit asbestverseuchten Fußböden
in Wohnungen endlich beenden
Asbest: Ein Sanierungsfahrplan muss her
Zehntausende Wohnungen müssen von der Altlast befreit werden: Achtung Asbest
„Floor-Flex-Platten“: Asbest im Fußboden
Asbest: BGH-Leitentscheid v. 2.4.2014 - VIII ZR 19/13 -
Asbest, Allgemeine Gefahr rechtfertigt Mietminderung:
LG Berlin vom 11. Februar 2016 – 18 S 133/15
Beschädigte Asbestfliesen sind Gesundheitsgefährdung: Ein Amtsgerichtsurteil
Landgerichtsurteil zu Asbest: Schadenersatz auch bei Spätfolgen
Asbestplatten: LG Berlin vom 16.1.2013 - 65 S 419/10 -
Asbestplatten: LG Berlin vom 21.12.2012 - 65 S 200/12 -
Asbest in Nachtspeicherheizungen
Heizung: Abwrackprämie für Nachtspeicher
MieterMagazin-Service: Auslaufmodell Nachtspeicher
Asbestbelastung: LG Dresden vom 25.2.2011 - 4 S 73/10 -
Musterschreiben:
28.05.2020