Pressemitteilung Nr. 13/15
Zum heutigen Beschluss des Senats über die Mietenbegrenzungsverordnung erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild:
„Wir sind an dieser Stelle sehr zufrieden mit dem entschlossenen und raschen Handeln des Senats“. Nur einen Tag nach der Verkündung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) im Bundesgesetzblatt hat der Senat auf Vorschlag des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt die erforderliche Rechtsverordnung für die Kappung der Mieten bei Wiedervermietung beschlossen. „Als Vorstandsmitglied des Deutschen Mieterbundes kann ich sagen, dass dies bundesweit vorbildlich ist. Andere Bundesländer tun sich unnötigerweise sehr schwer mit der Mietpreisbremse“, so Wild.
Zum 1. Juni 2015 treten somit gleichzeitig das MietNovG und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird erstmalig im BGB eine Begrenzung der Mieten bei Wiedervermietung, und zwar bei 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, beim Abschluss eines neuen Mietvertrags eingeführt. Auch wenn Bundestag und Bundesregierung die Mietpreisbremse mit einigen Ausnahmen versehen haben, so empfiehlt der Berliner Mieterverein dringend, bei einem neuen Mietverhältnis alsbald die Miethöhe anhand des Berliner Mietspiegels zu überprüfen und bei einer errechneten und vermuteten Überschreitung der Mietpreisbremse gegenüber dem Vermieter die Miethöhe zu rügen. Der Berliner Mieterverein bietet die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete an und hält auch ein Musterschreiben für die Rüge bereit.
- Aktion Mietpreisüberprüfung des Berliner Mietervereins
- BMV-Info 169: Die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung -
mit Musterbrief zur qualifizierten Rüge - MietCheck – Überprüfung von Miethöhen bei neuen Mietverträgen
- 10 Fragen zum Mietrechtsnovellierungsgesetz:
Was Sie über die Mietpreisbremse wissen müssen - Mietspiegelwert-Berechnung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
- Jetzt erst recht – Chancen der Mietpreisbremse wahren!
- Mietpreisbremse bei Wiedervermietung: Wo sie greift – und wo nicht
- Berliner Mieterverein lässt die Wirkung der Mietpreisbremse untersuchen:
Erste Ergebnisse bestätigen, dass die Mietpreisbremse in Berlin nicht wirkt - 1 Jahr Mietpreisbremse: Warum sie nicht greift
- BMV fordert Nachbesserung des Gesetzes - Mietpreisbremse in Berlin:
Kaum Einfluss auf die Miethöhe bei Wiedervermietung - Neue Studien zur Mietpreisbremse: Wirkung völlig unzureichend
- Amtsgericht Lichtenberg: Mietpreisbremse erstmals vor Gericht durchgesetzt
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03.06.2016