Pressemitteilung 36/2015
Die Aktion Mietpreisüberprüfung des Berliner Mietervereins kann einen ersten Erfolg bei der Anwendung der Mietpreisbremse verzeichnen, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Der hilfesuchende Mieter hatte Ende Juli einen Mietvertrag – nicht unüblich – mit einer Staffelmietvereinbarung für eine etwas mehr als 50 qm große Wohnung im Norden Neuköllns abgeschlossen. In der ersten Staffel sollte der Mieter 12,- Euro pro qm monatlich nettokalt zahlen. Im Rahmen der Aktion Mietpreisüberprüfung konnte jedoch ermittelt werden, dass die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 % als Kappungsgrenze (Mietpreisbremse) mit 9,31 Euro pro qm nettokalt im Monat (Mietspiegelfeld D1) um 22,5 % niedriger liegt. „Der Mieter hat nach unserer Mietpreisüberprüfung die überhöhte Miete gegenüber dem Vermieter gerügt. Da der Vermieter sich nicht auf eine der Ausnahmeregelungen berufen konnte, lenkte er ein und reduzierte durch Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag die Miete auf 9,- Euro pro qm monatlich, einen Wert, der sogar etwas unter der Mietpreisbremsenkappung liegt. Bei allen weiteren Staffeln aus dem Mietvertrag kann der Mieter wieder eine Senkung des Mietpreises geltend machen. Einsparung im Monat 160,- Euro!
Dieses für den Mieter positive Ergebnis kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Möglichkeit der Mietpreisreduktion bei Wiedervermietung bislang nur selten von Mietern wahrgenommen wird. Während die Überprüfung von Mieterhöhungen im Rahmen der Aktion Mietpreisüberprüfung gut in Anspruch genommen wird, ließen bislang nur wenige Mieter ihre Miete bei Anmietung einer neuen Wohnung prüfen. Im Schnitt lagen die geforderten Mieten dabei um 22,18 % über der Mietpreisbremsenkappung. Allerdings ist für all diese Fälle mit Ausnahme des obigen Beispiels nicht bekannt, ob sich Vermieter auf eine Ausnahmeregelung berufen können.
„Auch wenn das Verfahren zur Senkung der überhöhten Miete etwas aufwendig ist und der mögliche Erfolg durch die Ausnahmeregelungen verhindert werden könnte, empfehlen wir allen Mietern dringend, bei Wiedervermietung den Mietpreis prüfen zu lassen“, so Reiner Wild. Informationen zur kostenlosen Überprüfungsaktion des Mietervereins unter www.berliner-mieterverein.de oder Tel. 226 260.
„Nach unserer Auffassung ist eine Nachbesserung des Mietpreisbremsen-Gesetzes dringend erforderlich“, erklärte Reiner Wild, „um die Mietpreisbremse zu einem wirklichen Erfolgsmodell zu machen. Daher fordern wir den Berliner Senat auf, sich im Rahmen der zweiten Tranche der Mietrechtsnovellierung zu Anfang des Jahres 2016 gegenüber dem Justizministerium und dem Bundestag für „dickere Klötze bei der Bremse“ einzusetzen.
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04.05.2017