Pressemitteilung Nr. 6/13
Asbesthaltige Fußbodenplatten stellen ein grundsätzliches Gesundheitsrisiko dar, weil durch Alterung und Nutzung Beschädigungen an den Platten wahrscheinlich werden, die zur Freisetzung von Asbestsporen führen können. „Jetzt muss endlich Schluss gemacht werden mit Vertuschung und Ignorierung durch die Vermieter und Gebäudeeigentümer“, fordert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Der Berliner Senat wird aufgefordert, bei den städtischen Wohnungsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass alle betroffenen Mieter umgehend persönlich mit einem Informationsblatt über die möglichen Risiken in ihrer Wohnung informiert werden. Dabei sind Mieter auch auf mögliche Schadensersatzansprüche hinzuweisen. Die Wohnungsunternehmen sollen wegen der möglichen Ansprüche Rücklagen bilden. „Innerhalb von drei Monaten sind durch alle städtische Wohnungsunternehmen verbindliche Sanierungspläne aufzustellen, die den Mietern mitzuteilen sind“, verlangte Wild. Die Sanierung muss den Anforderungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit entsprechen.
Bei den privaten Gebäudeeigentümern müssen die bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämter sowie sonstige bezirkliche Stellen (zum Beispiel Umweltämter) nach Kenntnis über beschädigte Platten unverzüglich tätig werden, gegebenenfalls auf dem Wege der Ersatzvornahme.
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Musterschreiben:
07.04.2016