Pressemitteilung Nr. 30/14
Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts zum Mietrechtsnovellierungsgesetz erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild: „Die Diskussion um die Mietpreisbremse hat in den letzten Wochen seltsame Blüten hervorgebracht. Offenbar ist der Bundesregierung mit der Änderung des Referentenentwurfs von Justizminister Maas wichtiger geworden, die Vermieter zu schützen.“ Die Kritik der Mieterorganisationen wurde bis auf die Beibehaltung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Verfolgung von Mietpreisüberhöhung) nicht aufgenommen.
Der Berliner Mieterverein fordert nun im parlamentarischen Beratungsverfahren eine Nachbesserung zugunsten der Mieter. „Die Wirkung der Mietpreisbremse wird massiv beeinträchtigt durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen“, so Wild. Insbesondere der Bestandsschutz für überhöhte Mieten des Vormieters und für Modernisierungsinvestitionen führt zu einer grundsätzlichen Schwierigkeit. Da der Mieter nie weiß, ob die geforderte Miete zu recht erhoben ist, wird die Berufung auf die Mietpreisbremse zu einem Glücksspiel. Über Auskunftsansprüche und die Erteilung einer Rüge soll der Mieter zu seinem Recht kommen. Doch das ist extrem streitbefangen und wird das Mietverhältnis gleich zu Anfang unnötig belasten. „Der Bestandsschutz muss weg. Für ihn gibt es auch keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit“, erklärte Wild. Warum sollte der zurückhaltende Vermieter gegenüber dem gierigen Vermieter benachteiligt werden?
Der Berliner Mieterverein fordert zudem, dass der Vermieter schon im Mietvertrag die Aufwendungen für Modernisierungen exakt benennt, insoweit er die Mietpreisbremse übersteigen will. Modernisierungsmieten sind aber im Falle der Wiedervermietung bei 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu kappen.
Mehr zur Mietpreisbremse im Faktencheck:
Broschüre „Faktencheck Mietpreisbremse“
- Aktion Mietpreisüberprüfung des Berliner Mietervereins
- BMV-Info 169: Die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung -
mit Musterbrief zur qualifizierten Rüge - MietCheck – Überprüfung von Miethöhen bei neuen Mietverträgen
- 10 Fragen zum Mietrechtsnovellierungsgesetz:
Was Sie über die Mietpreisbremse wissen müssen - Mietspiegelwert-Berechnung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
- Jetzt erst recht – Chancen der Mietpreisbremse wahren!
- Mietpreisbremse bei Wiedervermietung: Wo sie greift – und wo nicht
- Berliner Mieterverein lässt die Wirkung der Mietpreisbremse untersuchen:
Erste Ergebnisse bestätigen, dass die Mietpreisbremse in Berlin nicht wirkt - 1 Jahr Mietpreisbremse: Warum sie nicht greift
- BMV fordert Nachbesserung des Gesetzes - Mietpreisbremse in Berlin:
Kaum Einfluss auf die Miethöhe bei Wiedervermietung - Neue Studien zur Mietpreisbremse: Wirkung völlig unzureichend
- Amtsgericht Lichtenberg: Mietpreisbremse erstmals vor Gericht durchgesetzt
- Amtsgericht Neukölln: Pionierurteil bestätigt Mietpreisbremse
28.05.2018