Schritt 3: Baurechtliche Genehmigungen von Behörden
Genehmigungspflicht in Sondergebieten mit Erhaltungsverordnungen
Liegt ein Wohngebäude in einem vom Bezirk oder dem Senat festgelegten Sondergebiet (siehe unten), bedarf es für die Bau-/Modernisierungsmaßnahmen einer Genehmigung durch den Bezirk. Außerhalb der Sondergebiete sind jedoch die meisten Baumaßnahmen genehmigungsfrei (Ausnahme: zum Beispiel Dachgeschossausbauten, Abriss). Die Prüfung der Genehmigungspflicht sowie das Vorliegen der Anträge auf Genehmigung beim Stadtentwicklungsamt des Bezirks empfiehlt sich in jedem Fall. Eigentümer sind verpflichtet, von sich heraus die Anforderungen aus der Berliner Bauordnung zu erfüllen.
Genehmigungspflicht als „Hebel“ für Verhandlungen
Ist beispielsweise eine Genehmigung zum Dachgeschossausbau noch nicht erteilt, hat das Bezirksamt bessere Möglichkeiten, mit dem Gebäudeeigentümer über die Durchführung einer Modernisierung und die damit verbundenen Folgen für Mieterinnen zu verhandeln. Da der Eigentümer zumeist an einem schnellen Genehmigungsverfahren interessiert ist, sitzt das Bauamt beziehungsweise die Bezirksverwaltung am „längeren Hebel“ und kann darüber möglicherweise Dialogbereitschaft beim Vermieter erzeugen. Einige Berliner Mieter-Initiativen konnten die Bezirksstadträte überzeugen, Runde Tische zu organisieren und zu moderieren, für einige andere wiederum haben die Stadträte für Bauen und Wohnen alternative Modernisierungsvereinbarungen zu Gunsten der Mieterinnen mit Vermietern verhandeln können. Häufig nehmen an diesen Verhandlungen die unterstützenden Mieterorganisationen und Vertreterinnen aus der Mieterschaft teil.
Milieu- und Denkmalschutz kann betroffenen Mietern helfen
Zahlreiche Wohnhäuser, Siedlungen und Quartiere in Berlin liegen in – vom Senat oder den Bezirksämtern ausgewiesenen – Sondergebieten. Dies sind z.B. Gebiete mit sozialen oder städtebaulichen Erhaltungssatzungen oder mit Denkmalschutzauflagen. Derzeit existieren in Berlin mehr als 40 Gebiete mit sozialen Erhaltungsverordnungen, auch Milieuschutzgebiete genannt.
Hier kann ermittelt werden, ob das bewohnte Gebäude in einem Milieuschutzgebiet liegt:
Straßenliste Milieuschutzgebiete in Berlin
Diese Information ist wichtig, da Regeln für Sondergebiete die Eigentümer darin einschränken könnten, bestimmte Modernisierungsvorhaben umzusetzen.
Allerdings heißt das nicht, dass Modernisierungen oder Umwandlungen der Eigentümer nicht durchgeführt werden dürfen. Wichtiger Aspekt hierbei ist, dass bestimmte Baumaßnahmen jedoch stets genehmigungspflichtig sind. Deshalb sollten Mieterinnen die Bezirksverwaltung (Stadtplanungsamt) über Modernisierungsankündigungen in jedem Fall informieren. Die Anträge auf Genehmigung von Baumaßnahmen werden unter den Gesichtspunkten der jeweiligen Anforderungen, die sich aus den Erhaltungsverordnungen, den dazugehörigen Bezirksamtsbeschlüssen und/oder Denkmalschutzbestimmungen ergeben, von der jeweiligen Bezirksverwaltung geprüft. Mit dieser Prüfung sind Fristen verbunden, die Mieterinnen-Initiativen Zeit verschaffen können. Auch die Bezirksverwaltung kann die Zeit für einen Dialog mit dem Eigentümer nutzen.
Die Berliner Bezirkspolitik ist aufgrund der zahlreichen Modernisierungsmaßnahmen und Mieter-Initiativen zwar inzwischen sensibilisiert, letztlich können sich Bürgerinnen und Bürger aber nicht automatisch auf ein Engagement zu ihren Gunsten verlassen. Aus diesem Grund ist es ratsam, zunächst herauszufinden, ob das betroffene Wohnobjekt in einem Sondergebiet liegt und die Anträge auf Genehmigung zu den Modernisierungsmaßnahmen bereits gestellt sind.
Zuständige Behörde im Bezirk ist die Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, der ein politischer Stadtrat vorsteht. In Angelegenheiten des Denkmalschutzes finden sich die Ansprechpartnerinnen bei der unteren Denkmalschutzbehörde im Bezirk. Mit dem Bezirksstadtrat Stadtentwicklung und Bauen ist neben der Koordinatorin des Berliner Mietervereins ein zweiter und wichtiger Ansprechpartner ausgemacht.
Berliner „Sondergebiete“
Eine Gesamtübersicht der Berliner „Sondergebiete“ (Gebiete mit städtebaulicher und sozialer Erhaltungssatzung) gibt es hier: Erhaltungsverordnungsgebiete nach § 172 BauGB
Auf der Internetseite des Berliner Mietervereins kann adressenscharf ermittelt werden, ob das bewohnte Gebäude in einem Milieuschutzgebiet liegt: Straßenliste Milieuschutzgebiete in Berlin
Unter folgenden Links können die Sondergebiete mit Erhaltungssatzungen in den jeweiligen Bezirken ermittelt und der Kontakt zur unteren Denkmalschutzbehörde hergestellt werden:
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
- Stadtentwicklung/Milieuschutz
- Kaskelkiez wird unter Milieuschutz gestellt
- Denkmalschutz
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
- Stadtentwicklung/Milieuschutz, Bau- und planungsrechtliche Beratung
- Stadtentwicklung/Milieuschutz, Fachbereich Stadterneuerung
- Denkmalschutz
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
In 7 Schritten zur aktiven Mieter-Initiative
- Wozu dient dieser Leitfaden?
- 1 Kontakt zum Berliner Mieterverein
- 2 Mieterversammlung – Rechtslage ermitteln, Ziele definieren
- 3 Baurechtliche Genehmigungen von Behörden
- 4 Kontaktaufnahme mit Bezirksverwaltung und Bezirkspolitik
- 5 Informationsfluss zu relevanten Akteuren des Berliner Senats und Berliner Abgeordneten der Wohnungspolitik
- 6 Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Berliner Mieter-Initiativen
- 7 Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protestaktionen
- Best-Practice-Beispiele
27.06.2024