Grillen zählt zu den beliebtesten Sommer-Freizeitaktivitäten der Deutschen. Aber: Darf in Mehrfamilienhäusern eigentlich auf dem Balkon gegrillt werden? Und was muss man beim Grillen auf öffentlichen Grünflächen beachten? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um den Grillrost.
Sommerzeit ist Freiluftzeit – in den warmen Monaten verlagert sich das Leben nach draußen. Das gilt auch für die Mahlzeiten. Für viele Menschen gehört es zu den schönsten Seiten des Sommers, sich auf dem Balkon ein Steak oder eine Tofuwurst zu brutzeln. Rund 50 Prozent der Deutschen geben an, im Sommer mindestens einmal im Monat zu grillen, 30 Prozent greifen gar einmal in der Woche zur Grillzange. Nur: Wie und wo ist Grillen in der Stadt eigentlich erlaubt?
Die gute Nachricht vorweg: Grillen auf dem eigenen Balkon, der Terrasse oder dem Garten wurde von einigen Gerichten als „üblich“ eingestuft und ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt allerdings Einschränkungen. Zum einen enthalten manche Hausordnungen oder Mietverträge ein ausdrückliches Grillverbot. Wer trotzdem den Grill anwirft, riskiert eine Abmahnung. Bei wiederholter Missachtung kann der Vermieter sogar eine fristlose Kündigung aussprechen (Landgericht Essen vom 7. Februar 2002, Aktenzeichen 10 S 438/01).
Viele Einzelurteile
Nicht nur die Hausordnung kann Dauergrillern den Garaus bereiten. Zahlreiche Gerichte haben sich in den vergangenen Jahrzehnten damit beschäftigt, was Nachbarn von Grillfreunden zuzumuten ist. Die Urteile gestatten das Grillen von zweimal monatlich bis zu dreimal im Jahr. Es gibt jedoch keine allgemein verbindliche Regelung – nur jede Menge Einzelurteile. Hier gilt in erster Linie: Wo kein Kläger, da kein Richter.
In jedem Fall empfiehlt sich Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft, die für das Hobby womöglich wenig übrig hat. Ziehen die Grilldämpfe in die Nachbarwohnung, verstößt man womöglich gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz. Und das stellt schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Auch empfiehlt sich der immissionsärmere Elektrogrill gegenüber dem Holzkohlengrill. Ein Gebot der Fairness ist es auch, bei ausschweifenderen Grillfeiern vorab die Nachbarn zu informieren. Denn: Der Lärm, der mit Grillen im Freien einhergeht, sorgt häufig für mehr Komplikationen als die Grillausdünstungen.
Auch im Grünen gelten Regeln
Alle, die in ihrem Wohnumfeld keine Möglichkeit haben, einen Grill aufzubauen, können auf den öffentlichen Raum ausweichen. Zwar ist in Berlin das Grillen auf öffentlichen Grün- und Erholungsflächen grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es in fast allen Bezirken öffentliche Grillplätze. Die jeweiligen Bezirksämter veröffentlichen Listen mit Orten, an denen gegrillt werden darf (siehe unten).
Beim Anfeuern an den Grillstellen im öffentlichen Raum sollte man einen eigenen Grill und Grillkohle mitbringen und das Feuer nie direkt auf dem Boden entfachen – schon gar nicht in einer ausgehobenen Grube. Auch unter Bäumen ist es wegen des Funkenflugs zu riskant. Nach dem Grillen muss die Glut sorgfältig gelöscht werden, der Müll gehört fachgerecht entsorgt. An diese Spielregeln sollte man sich halten – andernfalls drohen Verwarnungs- oder Bußgelder von 20 Euro aufwärts – für das Ausheben von Grillgruben sogar bis zu 5000 Euro.
Katharina Buri
Öffentliche Grillplätze in Berlin
Charlottenburg-Wilmersdorf: am Goslarer Ufer zwischen altem Gaswerk Charlottenburg und Verbindungskanal; auf dem Rudolf-Mosse-Platz (Mecklenburgische Straße); im Preußenpark (Württembergische Straße)
Friedrichshain-Kreuzberg: im Volkspark Friedrichshain (Kleiner Bunkerberg); im Görlitzer Park (Wiesen gegenüber dem Rodelberg im südöstlichen Teil); am Blücherplatz (Wiese zum Waterlooufer)
Hohenschönhausen: An der Landmarke – Ahornallee (erreichbar über Hagenower Ring/Hechtgraben)
Lichtenberg: im Stadtpark (nahe Sprühplatte); im Rudolf-Seiffert-Grünzug (Storkower Straße/Karl-Lade-Straße); im Fennpfuhlpark (südöstlich des Fennpfuhls)
Mitte: im Monbijoupark (nahe Oranienburger Straße)
Pankow: im Mauerpark (Flächen entlang Schwedter Straße)
Steglitz-Zehlendorf: auf der Freifläche Ludwigsfelder Straße Ecke Neuruppiner Straße (Zehlendorf Süd)
Tempelhof-Schöneberg: drei Flächen auf dem Tempelhofer Feld (nahe Haupteingang Columbiadamm; nahe Eingänge Oderstraße; nahe Eingang Tempelhofer Damm)
Treptow-Köpenick: am Schlesischen Busch (Am Flutgraben); im Landschaftspark Johannisthal (nahe des Technologieparks Adlershof)
23.12.2018