14 Prozent der kalten Betriebskosten entfallen nach der soeben vom Berliner Senat veröffentlichten Betriebskostenübersicht auf die Müllbeseitigung. Vor zwei Jahren waren es noch 11,3 Prozent gewesen. Haben Mieter auf die Kosten ihres Mülls Einflussmöglichkeiten?
Zwischen 10 und 27 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche müssen Mieter für die Müllabfuhr zahlen. Die genauen Kosten hängen vor allem von Art und Größe der Tonnen ab und von der Häufigkeit der Leerung. Außerdem verlangt die BSR einen sogenannten Komfortzuschlag, wenn der Behälterstandort mehr als 15 Meter von der Straße entfernt ist oder mehr als sechs Stufen zu überwinden sind.
Überdurchschnittlich hohe Kosten verursachen Müllschlucker, denn für die Entsorgung der Behälter muss die Stadtreinigung mit einem Kranwagen anrücken. Auch die Wartung von Müllschluckern schlägt in der Nebenkostenabrechnung zu Buche.
Häufig haben Mieter den Eindruck, dass die verwendeten Müllgefäße unnötig groß sind. Doch es besteht kein Anspruch darauf, dass der Vermieter kleinere Tonnen bestellt, erklärt der Betriebskostenexperte des Berliner Mietervereins, Michael Roggenbrodt: „Ein einsichtiger Vermieter wird auf Anregungen reagieren, aber zwingen kann man ihn nicht.“ Allerdings muss der Vermieter im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes darauf achten, ein offensichtliches Missverhältnis von Bedarf und Gefäßgröße zu vermeiden.
Gleichwohl können Mieter einiges dazu beitragen, die Kosten zu senken. „Das A und O ist eine vernünftige Mülltrennung„, erklärt Roggenbrodt. Je weniger in der teuren Restmülltonne landet, desto günstiger wird es. Die Gelbe Tonne sowie Glascontainer sind nämlich gratis, ihre Kosten sind vom Verbraucher beim Einkauf bereits abgegolten. Auch Biotonne sowie Papiercontainer sind wesentlich preiswerter als die graue Restmülltonne. Ein Beispiel: Der Standardtarif für die wöchentliche Entleerung eines 120-Liter-Behälters für Restmüll kostet 75,30 Euro im Quartal, die Biotonne gleicher Größe nur 31,40 Euro. Bei Fehlbefüllung der Recyclingtonnen wird der Eigentümer vom Entsorgungsunternehmen zuerst abgemahnt, im wiederholten Fall werden die Kosten für die Entsorgung als Restmüll in Rechnung gestellt.
Oft ärgern sich Mieter, weil Gewerbemieter im Haus dieselben Abfalltonnen nutzen. Eine getrennte Entsorgung ist allerdings nur bei wenigen Gewerbebetrieben vorgeschrieben – vor allem, wenn diese mit Gefahrenstoffen hantieren. Eine gesonderte Abrechnung ist nur bei erheblich unterschiedlichem Müllaufkommen von Wohnungs- und Gewerbemietern erforderlich. „Mieter haben of sogar einen Vorteil von einer gemeinsamen Abrechnung: Eine Rechtsanwaltskanzlei produziert in der Regel weniger Müll als eine vierköpfige Familie“, meint Betriebskostenexperte Roggenbrodt.
Kostentreibend wirkt sich aus, wenn der Vermieter mehrmals im Jahr Sperrmüll abfahren lässt. Rechtlich ist das zulässig.
Und noch etwas: Ein neu gestalteter, abgeschlossener Müllstandort kann sich bei der nächsten Mieterhöhung unangenehm in Erinnerung rufen. Laut Mietspiegel gilt er nämlich als „wohnwerterhöhendes Merkmal“.
Birgit Leiß
Weniger Gebühren dank Abfallmanagement
Damit Müll besser getrennt und womöglich die Anzahl der teuren Restmülltonnen reduziert werden kann, kooperieren zahlreiche Wohnungsunternehmen mit privaten Dienstleistern wie „Alba Consulting“ oder „Abfallmanagement Berlin“ im Rahmen eines sogenannten Abfallmanagements. Diese analysieren die Einsatzorte und ermitteln, welche Behälter in welchen Größen und welchen Leerungsintervallen sinnvoll und kostengünstig sind. Diese Dienstleistung kostet zwar Geld, doch sparen Wohnungsunternehmen und damit auch Mieter dadurch Abfallgebühren.
ks
MieterMagazin 7+8/09
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Müllentsorgungskosten:
Vom Vermieter bestellt,
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10.09.2019