Die Übergabe einer Mietwohnung birgt meist ein erhebliches Streitpotenzial: In welchem Umfang müssen Reparaturen durchgeführt werden? Wurden sie fachgerecht ausgeführt? Welche Einbauten dürfen drin bleiben? Unterstützung bei der Wohnungsannahme und -abgabe erhalten Mieter gegen ein Honorar von Experten.
Dem Termin der Schlüsselübergabe nach dem Auszug sehen viele Mieter mit gemischten Gefühlen entgegen. Wer befürchtet, dass es bei der Übergabe zu unüberwindlichen Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter oder der Verwaltung kommt, kann sich deshalb fachmännische Unterstützung holen – zum Beispiel von Dietrich Eulitz. Der Architekt stärkt schon seit über zehn Jahren Mietern bei derartigen Terminen den Rücken.
„Im besten Fall bin ich ein bezahlter Zeuge für die Wohnungsübergabe“, sagt er. Oft jedoch müsse er zwischen Mieter und Vermieter vermitteln. Die häufigsten Streitpunkte sind die fachgerechte Durchführung von Schönheitsreparaturen, Schäden, die angeblich der Mieter verursacht hat und Einbauten wie zum Beispiel Hängeböden. „Da geht es dann beispielsweise darum, ob ein Mieter die Hinterlassenschaften seines Vormieters entfernen muss oder nicht“, sagt er.
Oft reicht schon die bloße Anwesenheit des Experten, um dem Termin für den Mieter eine positive Wendung zu geben: „Viele Vermieter sind mit ihren Forderungen bescheidener, sobald ein professioneller Gutachter zugegen ist.“ Für den betroffenen Mieter kann dies einen erheblichen finanziellen Vorteil bedeuten. Eulitz erlebte den Fall, dass eine Vermieterin zunächst den Neuanstrich sämtlicher Räume verlangte. Dann verringerte sie ihre Forderung auf die Beseitigung der Dübellöcher und am Ende einigte man sich darauf, dass der Mieter einen Eimer mit weißer Wandfarbe in der Wohnung zurückließ.
Immer wieder seien die Mieter erstaunt darüber, wie sachlich das Gespräch mit einem Vermieter ablaufe, den man zuvor als kompromisslos und aggressiv kennen gelernt habe.
Auch wer in eine neue Wohnung einzieht, kann bei der Übergabe einen Experten hinzuziehen und sich dadurch viel Ärger ersparen. „Oft wird zum Einzug ein Protokoll gar nicht oder nur sehr oberflächlich gemacht“, weiß Dietrich Eulitz. Später fehle dann der Nachweis, dass bestimmte Mängel schon beim Einzug vorhanden waren.
Sina Tschacher
MieterMagazin 7+8/10
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08.09.2021