Künstler, die in ihren Ateliers wohnen oder in ihren Wohnungen arbeiten, haben häufig befristete Mietverträge, teilgewerbliche Nutzungsvereinbarungen oder gemeinsame Verträge mit weiteren Nutzern. Daraus ergeben sich knifflige Rechtsfragen. Hier hilft die Mietrechtsberatung, die der Mieterverein in Zusammenarbeit mit dem „Berufsverband Bildender Künstler“ (BBK) anbietet.
„Wir haben es häufig mit Rechtsstreitigkeiten zu tun, die sich aus Mischnutzungen ergeben – vor allem die Abgrenzung zwischen Wohnen und Gewerbe ist schwierig“, erklärt Rechtsanwalt Heinrich Lüth, der die Beratung seit vielen Jahren durchführt. Für die Frage, inwieweit Kündigungsschutz besteht und welche Miete zulässig ist, spielt das jedoch eine große Rolle. Bei zeitlich befristeten Verträgen ist zudem die Mängelbeseitigung oft schwer durchzusetzen.
„Teilweise haben die Künstler aber auch die gleichen Anliegen wie Wohnungsmieter, etwa die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen“, berichtet Lüth.
Spezielle Probleme, die sich aus der künstlerischen Tätigkeit an sich ergeben – etwa mit der Statik des Gebäudes – sind dagegen eher selten. Gelegentlich werden die Räume für die Anforderungen als Arbeitsstätte umgebaut, was beim Auszug zu Schwierigkeiten führen kann. „Ich hatte auch einmal den Fall, dass eine unvorsichtige Installation zu einem Wasserschaden geführt und der Vermieter daraufhin fristlos gekündigt hat“, so Lüth. Aber das sei eher ein Vorwand gewesen, den Mieter loszuwerden. Die Kündigung konnte zurückgewiesen werden.
Zwar sind die Künstler nicht mehr einem solch starken Verdrängungsdruck ausgesetzt wie noch vor zehn Jahren, aber ein schickes Loft bringt dem Vermieter allemal mehr Geld ein als ein Atelier. Umso wichtiger ist es, sich bei mietrechtlichen Problemen sachkundige Unterstützung zu holen.
Birgit Leiß
Die Mietrechtsberatung für Bildende Künstler findet jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat von 17 bis 19 Uhr in der Köthener Straße 44 (2.OG, BBK) statt.
Ratsuchende müssen beim Berufsverband Bildender Künstler Mitglied sein.
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16.04.2017