Wer noch ein Gartengrundstück mit einem Vertrag aus Zeiten der DDR hat, ist oft mit komplizierten juristischen Fragen konfrontiert. Fachkundige Unterstützung bietet hier die spezielle Beratung für Nutzer und Pächter.
Als der Mieterverein diese Beratung Anfang der 90er Jahre eingerichtet hat, ging es vor allem um die Verteidigung von Wochenendgrundstücken gegenüber den Restitutionsansprüchen von Alteigentümern. Mittlerweile hat sich der Beratungsbedarf gewandelt, wie Rechtsanwalt Matthias Tüxen erklärt: „Aus Altersgründen sind viele zur Aufgabe ihrer Datsche gezwungen. Daher stehen vor allem Fragen rund um Kündigung und Entschädigung im Mittelpunkt.“
Die meisten haben viel Herzblut in ihre Wochenenddomizile gesteckt, haben Wasser- und Stromanschlüsse gelegt, das Häuschen ausgebaut und Sträucher auf dem Grundstück gepflanzt. Verständlicherweise erwarten sie für diese jahrzehntelangen Investitionen eine Entschädigung. Doch rechtlich ist das schwieriges Terrain, denn das maßgebliche Schuldrechtsanpassungsgesetz sieht zwar einen Kündigungsschutz dieser Pachtverträge bis zum Jahr 2015 vor, aber auch, dass die Pächter zum Abriss ihrer Ausbauten verpflichtet sind. Nur wenn der Eigentümer kündigt – was in Sonderfällen möglich ist – steht Nutzern und Pächtern eine Entschädigung zu.
Birgit Leiß
Schwerpunktberatung Nutzer/Pächter
in Hellersdorf: Donnerstag 17 bis 19 Uhr,
Stadtteiltreff Kompass, Kummerower Ring 42;
in Treptow: Donnerstag 17 bis 19 Uhr,
Villa Offensiv, Hasselwerderstraße 38-40.
Zusätzlich zur Mitgliedschaft im Mieterverein muss eine gesonderte Mitgliedschaft für das Nutzungsverhältnis vorliegen. Es gelten die gleichen Preise wie bei der Erstmitgliedschaft.
MieterMagazin 7+8/10
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01.06.2013