Sie können nachts nicht schlafen, weil die Lüftungsanlage der Kneipe im Haus einen Heidenkrach macht? Dann könnte es sich lohnen, eine Geräuschmessung in Auftrag zu geben. Ingenieur Ulrich Kleemann kommt mit seinen Messgeräten immer dann ins Haus, wenn es um Lärm von haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben geht.
„Häufig handelt es sich bei Lärmquellen um Heizkörper, Klimaanlagen oder Lüfter“, erklärt Lärmexperte Ulrich Kleemann. Wichtig sei aber, dass eine Lärmbelästigung keine einmalige Sache sei, sondern regelmäßig auftrete. Nervende Geräusche aus der Wasserinstallation oder aus dem Sanitärbereich können ebenfalls Anlass zur Beanstandung sein – sofern sie, wie auch jede andere regelmäßige Lärmbelästigung, nach 22 Uhr auftreten.
Dass viele Mieter die Geräuschquelle nicht genau lokalisieren können, spielt übrigens keine Rolle. Die Lärmbeseitigung ist unabhängig vom Verursacher Aufgabe des Vermieters, es kommt einzig und allein auf die Überschreitung der zulässigen Schallhöchstgrenze an.
Kleemann nimmt die erforderliche Messung nach 22 Uhr in der Wohnung vor und händigt dem Mieter anschließend einen Ausdruck der Messwerte und eine Stellungnahme aus. Mit einem solchen Nachweis kann der Vermieter nachdrücklich zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung dient die Untersuchung als Parteigutachten.
Birgit Leiß
MieterMagazin 7+8/10
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20.03.2024